Privatärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. CloudMedico enthält das Gebührenverzeichnis der GOÄ mit allen Gebührennummern und Punktzahlen, rechnet den Betrag aus Punktzahl, Punktwert (5,82873 Cent) und Faktor aus und druckt die Rechnung mit den Angaben nach § 12 GOÄ. CloudMedico leistet keine Abrechnungsberatung.
- In Einstellungen > Praxiseinstellungen muss als Land der Praxis Deutschland gewählt sein. Die GOÄ-Funktionen erscheinen nur für Praxen in Deutschland.
- Öffnen Sie Praxisverwaltung > Behandler, wählen Sie den Behandler und stellen Sie unter Gebührenordnung GOÄ ein. Für Heilpraktiker wählen Sie Keine: Sie rechnen weiter mit GebüH-Ziffern ab.
- Unter Praxiseinstellungen > Rechnungen und Steuern sehen Sie im Abschnitt GOÄ, welche Behandler nach GOÄ abrechnen.
1. Erstellen Sie eine Rechnung und wählen Sie Patient und Behandler. Jede neue Position ist eine GOÄ-Leistung.
2. Geben Sie unter GOÄ-Nr. eine Nummer oder ein Stichwort ein, etwa „1“ oder „Beratung“, und wählen Sie die Leistung aus der Liste. Bezeichnung, Punktzahl und Faktor werden ausgefüllt.
3. Prüfen Sie das Datum der Leistung. Es startet beim Datum der gewählten Konsultation oder der Rechnung.
4. Passen Sie den Faktor an. Er startet beim Schwellenwert: 2,3 für persönliche Leistungen, 1,8 für technische Leistungen (Abschnitte A, E und O) und 1,15 im Labor (Abschnitt M und Nr. 437). Unter dem Feld steht, welcher Bereich erlaubt ist. Zuschläge, die nur mit dem einfachen Satz berechnet werden dürfen, bleiben bei 1,0.
5. Liegt der Faktor über dem Schwellenwert, schreiben Sie eine Begründung. Ohne Begründung speichert CloudMedico die Rechnung nicht, und über dem Höchstsatz (3,5, 2,5 oder 1,3) lässt es den Faktor nicht zu.
6. Wählen Sie im Abschnitt GOÄ die Konsultation, deren Diagnosen die Rechnung nennen soll, und speichern Sie.
Den Betrag rechnet CloudMedico beim Speichern noch einmal aus. GOÄ-Positionen haben keinen Rabatt, und eine GOÄ-Rechnung hat keinen Rechnungsrabatt: Eine Gebühr unter dem GOÄ-Satz braucht eine Honorarvereinbarung.
Begründungen, die Sie oft brauchen, speichern Sie unter Praxiseinstellungen > Rechnungen und Steuern > GOÄ > Gespeicherte Begründungen. In der Rechnungsposition fügen Sie sie mit Gespeicherte Begründung einfügen ein und passen sie an den Patienten an.
Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten aufwendiger war als üblich. Beihilfestellen lehnen Begründungen ab, die auf jeden Fall passen. Haben zwei Positionen derselben Rechnung dieselbe Begründung, zeigt CloudMedico einen Hinweis.
Eine Leistung, die nicht im Gebührenverzeichnis steht, berechnen Sie entsprechend einer gleichwertigen Leistung (§ 6 Abs. 2 GOÄ):
1. Legen Sie unter Praxisverwaltung > Positionsvorlagen eine Vorlage an. Der Name ist die erbrachte Leistung, der Code die Gebührennummer, nach der sie berechnet wird, und der GOÄ-Faktor der übliche Faktor.
2. Haken Sie Eigene Analogleistung der Praxis an und speichern Sie.
3. In der Rechnung wählen Sie die Vorlage in der Schnellauswahl. Unter der Position steht „entsprechend Nr. …“ mit der Bezeichnung der Gebührennummer, so wie es auf der Rechnung gedruckt wird.
Sie können eine Position auch direkt auf der Rechnung als Analog markieren: Dann bleibt Ihre Beschreibung stehen, und die gewählte Gebührennummer liefert Punktzahl und Faktor.
Ist ein Patient im Basistarif oder im Standardtarif der PKV versichert, stellen Sie in der Patientenakte unter PKV-Tarif (GOÄ) den Tarif ein. CloudMedico begrenzt dann die Faktoren: im Basistarif auf 1,2 (technische Leistungen 1,0, Labor 0,9), im Standardtarif auf 1,7 (1,3 und 1,1). Die Rechnung zeigt den Tarif des Patienten im Abschnitt GOÄ.
- Für jede Position das Datum, die GOÄ-Nummer, die Bezeichnung, die Anzahl, den Faktor und den Betrag, darunter die Begründung und bei Analogleistungen „entsprechend Nr. …“.
- Das Geburtsdatum des Patienten und die Diagnosen der gewählten Konsultation als Text. Die Diagnoseliste von CloudMedico ist die ICD-10-CM, deshalb druckt die Rechnung keine Codes.
- Möchte der Patient keine Diagnose auf der Rechnung, haken Sie Diagnosen nicht drucken an.
- Haben alle Positionen 0 % Steuer, steht auf der Rechnung „Umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 14 a UStG“.
Auslagen nach § 10 GOÄ, etwa Arzneimittel oder Verbandmaterial, und andere Positionen erfassen Sie, indem Sie GOÄ-Leistung abwählen. Die Position hat dann einen eigenen Preis. Prozentuale Zuschläge (Nr. 441 und 5298) erfassen Sie ebenfalls so.
CloudMedico prüft keine Ausschlüsse zwischen Gebührennummern, keine Höchstwerte und keine Häufigkeiten. Es gibt keinen PADneXt-Export an eine privatärztliche Verrechnungsstelle und keine Honorarvereinbarung zum Ausdrucken.