Ordinationssoftware für gynäkologische Wahlarztordinationen

Vorsorge, Schwangerschaftsbetreuung, Ultraschall und ambulante Eingriffe: In einer gynäkologischen Ordination laufen viele Termine und Befunde zusammen. CloudMedico bündelt Terminkalender, Patientenakte, Befunde, Rezepte und Honorarnoten in einer Software, die im Browser läuft, ohne Installation.

CloudMedico ist für Wahlärztinnen und Wahlärzte gemacht. Was wir bei e-card, Registrierkasse und WAH-Online noch nicht bieten, steht weiter unten auf dieser Seite.

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So richten Sie CloudMedico für die Gynäkologie ein

  • Konsultationsarten für Ihre Abläufe, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchung, Schwangerschaftskontrolle, Verhütungsberatung und Kontrolle nach einem Eingriff.
  • Eigene Felder in der Konsultation: etwa die letzte Regelblutung als Datum, die Schwangerschaftswoche als Zahl oder die Verhütungsmethode als Auswahlliste. Sie legen die Felder einmal an, danach erscheinen sie in jeder Konsultation.
  • Befunde ablegen: Ultraschallbilder, zytologische Befunde und Laborbefunde laden Sie als Dateien zur Untersuchung hoch, mit eigenen Untersuchungsarten wie „Ultraschall“ oder „Zytologie“.
  • Diagnosen nach ICD-10 aus der Suche (WHO-Fassung) und Rezepte zum Ausdrucken.
  • Ambulante Eingriffe wie eine Hysteroskopie oder Konisation planen Sie mit Operationen und Wartelisten, mit Priorität und geplantem Datum.

Anamnese und Einwilligung vor dem Termin

Schicken Sie den Anamnesebogen vor dem ersten Termin über das Patientenportal. Die Patientin füllt ihn am Smartphone aus und unterschreibt online; Sie erhalten die Antworten und ein unterschriebenes PDF in der Patientenakte. Genauso verschicken Sie die Einwilligung vor einem Eingriff. Die Vorlage für die Einwilligung ist ein Beispieltext, keine Rechtsberatung: Passen Sie ihn an Ihre Ordination an.

Befunde teilen und besprechen

Stellen Sie Befunde im Patientenportal bereit. Die Patientin bekommt eine E-Mail, dass ein Dokument wartet; der Titel des Dokuments steht nicht in der E-Mail. Für die Befundbesprechung buchen Sie einen Videotermin: Die Patientin tritt über einen Link im Browser bei, ohne App.

Dokumentation mit dem KI-Assistenten

Der KI-Assistent für die Dokumentation erstellt aus dem Gespräch einen Entwurf der Behandlungsnotiz auf Deutsch, den Sie prüfen und übernehmen. Die Aufnahme wird nach der Verarbeitung nicht gespeichert, und der KI-Anbieter speichert keine Inhalte und trainiert nicht damit.

Eltern-Kind-Pass

Der elektronische Eltern-Kind-Pass sollte am 1. Oktober 2026 starten. Der Nationalrat hat den Start am 8. Juli 2026 um ein Jahr verschoben; in Pilotregionen kann er früher kommen, erwartet wird ein Feldversuch in Kärnten. In Wien gilt vorerst weiter der bisherige analoge Eltern-Kind-Pass. CloudMedico ist nicht an den Eltern-Kind-Pass angebunden: Ihre eigene Dokumentation führen Sie in CloudMedico, die Eintragungen in den Pass wie bisher.

Quellen: Ärztekammer für Wien, 9. Juli 2026

e-card, ELGA und e-Impfpass

Seit 1. Jänner 2026 gelten für Wahlärztinnen und Wahlärzte, die nicht unter eine Ausnahme fallen, Digitalisierungspflichten: Sie prüfen die Identität der Patienten und die e-card und stellen damit den Zugriff auf ELGA und den e-Impfpass her. Dafür gibt es das e-card-Service „e-Wahlpartner“, entweder in der Ordinationssoftware oder über die e-card-Web-Oberfläche.

CloudMedico unterstützt e-Wahlpartner nicht. Sie nutzen dafür die e-card-Web-Oberfläche und führen Termine, Krankengeschichte und Honorarnoten in CloudMedico.

Quellen: Ärztekammer für Wien, 5. Februar 2026; Ärztekammer für Wien, 17. April 2025

Diagnosen codieren

Seit 1. Juli 2026 erfassen Wahlärztinnen und Wahlärzte bei sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen zu jedem ambulanten Kontakt mindestens einen ICD-10-Code und übermitteln ihn über e-Wahlpartner. In CloudMedico codieren Sie Diagnosen nach ICD-10 in der Konsultation; übermitteln müssen Sie sie trotzdem über die e-card-Web-Oberfläche, also zweimal erfassen.

Quellen: Ärztekammer für Wien, 5. Februar 2026

Honorarnoten und Registrierkasse

Wahlärztinnen und Wahlärzte mit mehr als 300 verschiedenen Patienten im Jahr reichen Honorarnoten auf Wunsch der Patienten elektronisch über WAH-Online zur Kostenerstattung ein. CloudMedico bietet WAH-Online nicht an.

Eine Registrierkasse ist Pflicht, wenn eine Ordination mehr als 15.000 € Jahresumsatz und mehr als 7.500 € Barumsätze im Jahr hat; beide Grenzen müssen überschritten sein. CloudMedico ist keine Registrierkasse nach RKSV. Passend ist CloudMedico heute für Ordinationen unter diesen Grenzen, für Honorare per Überweisung oder wenn Sie Ihre bestehende Registrierkasse weiter nutzen.

Quellen: VIENNA.AT, 27. Juni 2024; Unternehmensserviceportal: Registrierkassenpflicht

Was CloudMedico in Österreich noch nicht kann

  • Keine e-card-Anbindung (e-Wahlpartner), kein ELGA, kein e-Impfpass und kein e-Rezept. Diese Pflichten erfüllen Sie über die e-card-Web-Oberfläche.
  • Keine Registrierkasse nach RKSV.
  • Keine Übermittlung von Honorarnoten über WAH-Online und keine Kassenabrechnung.
  • Bei mitversicherten Angehörigen druckt die Honorarnote die Daten der versicherten Person noch nicht.
  • Rezepte sind Einträge in der Krankengeschichte, die Sie ausdrucken.

Was Ordinationssoftware kostet

Monatliche Preise laut Preisliste der Anbieter. Achten Sie auf den Unterschied: Unsere Preise enthalten die Umsatzsteuer, die der anderen Anbieter nicht.

CloudMedico19 € (bis 100 Patienten), 29 € (1 Arzt), 49 € (2 Ärzte), 99 € (bis 5 Ärzte) pro Ordination, inkl. USt. Quelle, Stand: 21. Oktober 2026
LatidoBasic Wahlarzt: 99 € bei jährlicher, 121 € bei monatlicher Zahlung, exkl. USt.; Module wie e-card und e-Rezept kosten extra Quelle, Preisblatt Juni 2026, gelesen am 21. Oktober 2026
appointmedMini 45 € (1 Benutzer), Basic 85 € pro Benutzer, exkl. USt.; Registrierkasse 12,50 € im Monat; 12 Monate Mindestlaufzeit Quelle, Stand: 21. Oktober 2026

Ein Preis pro Ordination

Sie zahlen pro Ordination, nicht pro Ärztin oder Arzt: 29 € im Monat für eine Ärztin oder einen Arzt mit beliebig vielen Patienten, 49 € für zwei und 99 € für bis zu fünf. Der Tarif für 19 € umfasst bis zu 100 Patienten. Alle Preise inkl. USt.

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Häufige Fragen

Kann ich Ultraschallbilder in der Patientenakte speichern?

Ja, als Dateien. Sie laden Bilder und PDF-Befunde zur Untersuchung hoch. Eine direkte Anbindung an Ultraschallgeräte gibt es nicht.

Können Patientinnen Formulare vor dem Termin ausfüllen?

Ja. Sie verschicken Anamnesebögen und Einwilligungen über das Patientenportal; die Patientin füllt sie aus und unterschreibt online, und Sie erhalten ein unterschriebenes PDF.

Erfüllt CloudMedico die e-card-Pflicht für Wahlärzte?

Nein, nicht allein. CloudMedico ist nicht an e-Wahlpartner angebunden. Sie erfüllen die Pflicht über die e-card-Web-Oberfläche und führen Termine, Krankengeschichte und Honorarnoten in CloudMedico.

Brauche ich mit CloudMedico eine Registrierkasse?

CloudMedico ist keine Registrierkasse nach RKSV. Liegt Ihre Ordination über beiden Grenzen (15.000 € Jahresumsatz und 7.500 € Barumsätze), brauchen Sie dafür eine eigene Registrierkasse.

Wo werden die Daten gespeichert?

Auf Servern in Frankfurt am Main, also in der EU. Kontaktdaten der Patienten werden verschlüsselt gespeichert, jede Person im Team sieht nur, was ihre Rolle erlaubt, und Änderungen an Datensätzen werden protokolliert.

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