SVS-Beiträge für Ärzte und Therapeuten
Wählen Sie Ihren Beruf und geben Sie Ihre erwarteten Einkünfte im Jahr ein. Der Rechner zeigt, was Sie 2026 an die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) zahlen: im Jahr, im Quartal und im Monat.
Die Werte sind die des Jahres 2026. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Berechnung per E-Mail und erinnern Sie vor jeder Fälligkeit.
Ihre Angaben
Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, mit den SVS-Beiträgen wieder hinzugerechnet.
Beantworten Sie beide Fragen, um die Beiträge zu sehen.
Ärztinnen und Ärzte: Pensions- und Unfallversicherung nach dem FSVG
Einkünfte aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit, aus der Ordination, aus Vertretungen, als Belegarzt oder aus Sonderklassehonoraren, sind nach dem Freiberuflichen Sozialversicherungsgesetz (FSVG) bei der SVS versichert, in der Pensions- und in der Unfallversicherung. Das gilt für Wahl- und Kassenärzte.
Der Pensionsbeitrag beträgt 20 % der Beitragsgrundlage. Dazu kommt die Unfallversicherung mit 12,95 € im Monat, 155,40 € im Jahr, die alle zahlen.
Eine Krankenversicherung nach dem FSVG gibt es nicht. Wie Sie als Ärztin oder Arzt krankenversichert sind, regelt Ihre Ärztekammer mit ihren Einrichtungen; der Rechner berechnet diesen Teil nicht.
Bei geringen Einkünften gibt es eine Ausnahme von der Pensionsversicherung: wenn der Umsatz im Jahr höchstens 55.000 € und die Einkünfte höchstens 6.613,20 € betragen. Sie muss bei der SVS beantragt werden; die Unfallversicherung bleibt.
Therapeuten und andere Gesundheitsberufe: Neue Selbständige nach dem GSVG
Psychotherapeutinnen, klinische Psychologen, Physio- und Ergotherapeutinnen, Logopäden und Diätologinnen mit freier Praxis sind als Neue Selbständige nach dem GSVG versichert, sobald ihre Einkünfte im Jahr über der Versicherungsgrenze von 6.613,20 € liegen.
Dann zahlen sie 18,5 % für die Pensionsversicherung, 6,8 % für die Krankenversicherung und 1,53 % für die Selbständigenvorsorge, dazu 12,95 € im Monat für die Unfallversicherung.
Beitragsgrundlage, Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage
Die Beiträge werden von den Einkünften laut Einkommensteuerbescheid berechnet, und die SVS rechnet die im selben Jahr vorgeschriebenen SVS-Beiträge wieder hinzu. Deshalb fragt der Rechner nach den Einkünften vor Abzug der SVS-Beiträge.
2026 beträgt die Mindestbeitragsgrundlage 551,10 € im Monat, 6.613,20 € im Jahr, und die Höchstbeitragsgrundlage 8.085 € im Monat, 97.020 € im Jahr. Von Einkünften darüber zahlen Sie keine Beiträge mehr.
Vorläufige Beiträge und Fälligkeit
Die SVS schreibt die Beiträge zunächst vorläufig vor, aus den Einkünften früherer Jahre, in den ersten Jahren der Selbständigkeit in der Regel aus der Mindestbeitragsgrundlage. Liegt der Einkommensteuerbescheid vor, rechnet sie endgültig ab und schreibt nach oder schreibt gut.
Vorgeschrieben wird je Quartal. Fällig sind die Beiträge am Ende des zweiten Monats im Quartal: Ende Februar, Mai, August und November.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt eine Ärztin oder ein Arzt 2026 an die SVS?
20 % der Einkünfte aus selbständiger ärztlicher Tätigkeit für die Pensionsversicherung, höchstens von 97.020 € im Jahr, dazu 155,40 € im Jahr für die Unfallversicherung. Bei 60.000 € Einkünften sind das 12.155,40 € im Jahr.
Sind Ärzte bei der SVS krankenversichert?
Nicht nach dem FSVG: Es umfasst nur die Pensions- und die Unfallversicherung. Die Krankenversicherung von Ärztinnen und Ärzten regelt die jeweilige Ärztekammer.
Ab wann zahlen Psychotherapeuten und Physiotherapeuten SVS-Beiträge?
Als Neue Selbständige, sobald die Einkünfte im Jahr 6.613,20 € übersteigen (Wert 2026). Darunter besteht keine Pflichtversicherung; man kann sich freiwillig versichern.
Wann sind die SVS-Beiträge fällig?
Am Ende des zweiten Monats jedes Quartals: am 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November.
Sind SVS-Beiträge steuerlich absetzbar?
Die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn. Was das für Ihre Steuer bedeutet, sagt Ihnen Ihre Steuerberatung.