e-card, ELGA und e-Impfpass: Was Wahlärztinnen und Wahlärzte seit 2026 tun müssen

Seit 1. Jänner 2026 müssen auch Wahlärztinnen und Wahlärzte die e-card-Infrastruktur nutzen, ELGA und den e-Impfpass lesen und befüllen, und seit 1. Juli 2026 Diagnosen codiert melden. Diese Seite fasst zusammen, was gilt, wer ausgenommen sein kann und wie Sie die Pflichten erfüllen.

Das ist eine Zusammenfassung der Informationen der Ärztekammer für Wien, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Ärztekammer und die Sozialversicherung.

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Was seit 1. Jänner 2026 gilt

  • e-card: Sie prüfen die Identität der Patienten und die Gültigkeit der e-card.
  • ELGA e-Befund: lesen.
  • ELGA e-Medikation: lesen und eintragen, auch wenn Sie Rezepte auf Papier ausstellen.
  • e-Impfpass: lesen und eintragen. Seit 5. Dezember 2025 auch Impfungen gegen Gürtelrose und Pneumokokken.
  • Das e-card-Service „e-Wahlpartner“ legt beim Stecken der e-card einen Kontakt an und schaltet damit den Zugriff auf ELGA und den e-Impfpass frei.

Quellen: Ärztekammer für Wien: FAQ Digitalisierungsverpflichtungen, Stand 5. Februar 2026; Ärztekammer für Wien, 5. Februar 2026; Ärztekammer für Wien, 17. April 2025

Diagnosen codieren: seit 1. Juli 2026

Die Diagnosen- und Leistungsdokumentation war bis 30. Juni 2026 ein freiwilliger Pilotbetrieb. Seit 1. Juli 2026 erfassen Sie bei sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen zu jedem ambulanten Kontakt mindestens einen ICD-10-Code und übermitteln ihn über e-Wahlpartner, erstmals mit der Datenmeldung für das dritte Quartal 2026. Findet sich keine passende Diagnose, nennt die Ärztekammer als Beispiel den Code Z00.0.

ICD-10-Codes auf Honorarnoten, die Sie über WAH-Online senden, ersetzen diese Meldung nicht. Es sind zwei getrennte Abläufe.

Quellen: Ärztekammer für Wien, 5. Februar 2026; Ärztekammer für Wien: FAQ Digitalisierungsverpflichtungen, Stand 5. Februar 2026

Wer ausgenommen sein kann

Es gibt keine feste Liste von Ausnahmen, sondern eine Zumutbarkeitsprüfung. Ab 300 verschiedenen Patienten im Jahr, gleich bei welcher Versicherung, gilt die Nutzung als zumutbar. Zumutbar ist sie auch bei gemeinsam genutzter e-card-Infrastruktur, bei Verträgen nur mit einzelnen Kassen und bei früheren Kassenärzten. Härtefälle, etwa eine geplante Schließung der Ordination, sind möglich. Die Abwägung treffen Sie selbst, im Einzelfall.

Wenn Sie eine Ausnahme in Anspruch nehmen, informieren Sie Ihre Patienten vor der Behandlung darüber; die Ärztekammer stellt dafür eine Vorlage bereit.

Quellen: Ärztekammer für Wien: FAQ Digitalisierungsverpflichtungen, Stand 5. Februar 2026

So richten Sie die e-card ein

  • Beantragen Sie den e-card-Anschluss mit dem Online-Formular der ÖGK; Sie brauchen dafür die Niederlassungsbestätigung der Ärztekammer. Für das Minimum wählen Sie die „e-card Basisausstattung“ und keine Nutzungsvereinbarung.
  • Die ÖGK schickt die Admin-Karten und die Vertragspartnernummer meist innerhalb von zwei Wochen.
  • Ein Provider wie A1, Drei oder Magenta installiert den GIN-Zugang und die Kartenleser. Das kann bis zu zwölf Wochen dauern.
  • e-Wahlpartner nutzen Sie über die e-card-Web-Oberfläche im Browser oder über Ihre Ordinationssoftware, wenn sie e-Wahlpartner unterstützt. Die Web-Oberfläche eignet sich laut Ärztekammer für geringe Patientenzahlen.
  • Eine Förderung gibt es derzeit nicht.

Quellen: Ärztekammer für Wien: FAQ Digitalisierungsverpflichtungen, Stand 5. Februar 2026

Freiwillig: die Nutzungsvereinbarung

e-Rezept, Arzneimittel-Bewilligungs-Service, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung, e-Zuweisung und e-Verordnung sind für Wahlärzte freiwillig. Sie setzen die Nutzungsvereinbarung mit der SVC voraus, die nur als Ganzes gilt und gekündigt werden kann. Wer sie unterschreibt, ersetzt damit bestehende Rezepturrechte.

Quellen: Ärztekammer für Wien: FAQ Digitalisierungsverpflichtungen, Stand 5. Februar 2026

Telemedizin und Hausbesuche

Ist die Patientin oder der Patient nicht in der Ordination, legen Sie den e-Wahlpartner-Kontakt mit der e-Berechtigung oder mit der Sozialversicherungsnummer und Ihrer Admin-Karte an.

Quellen: Ärztekammer für Wien, 5. Februar 2026

Getrennt davon: Honorarnoten über WAH-Online

Seit 1. Juli 2024 übermitteln Wahlärztinnen und Wahlärzte, die mindestens 300 verschiedene Patienten im Jahr mit erstattungsfähigen Leistungen behandeln, Honorarnoten auf Wunsch der Patienten elektronisch über WAH-Online. Die Patienten müssen zustimmen und vorher bezahlt haben. WAH-Online ist ein Modul der Ordinationssoftware; ein Formular im Browser gibt es nach derzeitigem Stand nicht. Eine e-card-Anbindung ist dafür nicht nötig.

Quellen: Ärztekammer für Wien: Honorarnotenübermittlung

Was das für CloudMedico heißt

CloudMedico ist nicht an e-Wahlpartner und nicht an WAH-Online angebunden. Mit CloudMedico erfüllen Sie die e-card-Pflichten über die e-card-Web-Oberfläche und codieren Diagnosen zweimal: in der Konsultation in CloudMedico und in e-Wahlpartner. Das passt zu Ordinationen mit wenigen Patienten; bei 300 und mehr Patienten im Jahr brauchen Sie für WAH-Online eine andere Software.

Ein Preis pro Ordination

Sie zahlen pro Ordination, nicht pro Ärztin oder Arzt: 29 € im Monat für eine Ärztin oder einen Arzt mit beliebig vielen Patienten, 49 € für zwei und 99 € für bis zu fünf. Der Tarif für 19 € umfasst bis zu 100 Patienten. Alle Preise inkl. USt.

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Häufige Fragen

Muss ich als Wahlärztin oder Wahlarzt die e-card verwenden?

Seit 1. Jänner 2026 ja, sofern die Nutzung für Sie zumutbar ist. Ab 300 verschiedenen Patienten im Jahr gilt sie als zumutbar. Darunter prüfen Sie selbst und informieren Ihre Patienten, wenn Sie eine Ausnahme in Anspruch nehmen.

Brauche ich dafür eine Ordinationssoftware?

Nein. e-Wahlpartner funktioniert auch über die e-card-Web-Oberfläche im Browser. Sie brauchen aber den GIN-Zugang, Kartenleser und Admin-Karten. Für WAH-Online brauchen Sie dagegen eine Ordinationssoftware mit diesem Modul.

Muss ich Diagnosen codieren?

Seit 1. Juli 2026 erfassen Sie bei erstattungsfähigen Leistungen zu jedem Kontakt mindestens einen ICD-10-Code und übermitteln ihn über e-Wahlpartner.

Gibt es eine Förderung für den e-card-Anschluss?

Laut Ärztekammer für Wien derzeit nicht (Stand 5. Februar 2026).

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