Praxissoftware für gynäkologische Privatpraxen

Vorsorge, Schwangerschaftsbetreuung, Ultraschall und ambulante Eingriffe: In einer gynäkologischen Praxis laufen viele Termine und Befunde zusammen. CloudMedico bündelt Terminkalender, Patientenakte, Befunde, Rezepte und Rechnungen in einer Software, die im Browser läuft, ohne Installation.

CloudMedico ist für Privatpraxen gemacht. Was wir für die Abrechnung nach GOÄ noch nicht bieten, steht weiter unten auf dieser Seite.

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So richten Sie CloudMedico für die Gynäkologie ein

  • Konsultationsarten für Ihre Abläufe, zum Beispiel Vorsorgeuntersuchung, Schwangerschaftskontrolle, Verhütungsberatung und Kontrolle nach einem Eingriff.
  • Eigene Felder in der Konsultation: etwa die letzte Regelblutung als Datum, die Schwangerschaftswoche als Zahl oder die Verhütungsmethode als Auswahlliste. Sie legen die Felder einmal an, danach erscheinen sie in jeder Konsultation.
  • Befunde ablegen: Ultraschallbilder, zytologische Befunde und Laborbefunde laden Sie als Dateien zur Untersuchung hoch, mit eigenen Untersuchungsarten wie „Ultraschall“ oder „Zytologie“.
  • Diagnosen nach ICD-10 aus der Suche (WHO-Fassung) und Rezepte zum Ausdrucken.
  • Ambulante Eingriffe wie eine Hysteroskopie oder Konisation planen Sie mit Operationen und Wartelisten, mit Priorität und geplantem Datum.

Anamnese und Einwilligung vor dem Termin

Schicken Sie den Anamnesebogen vor dem ersten Termin über das Patientenportal. Die Patientin füllt ihn am Smartphone aus und unterschreibt online; Sie erhalten die Antworten und ein unterschriebenes PDF in der Patientenakte. Genauso verschicken Sie die Einwilligung vor einem Eingriff. Die Vorlage für die Einwilligung ist ein Beispieltext, keine Rechtsberatung: Passen Sie ihn an Ihre Praxis an.

Befunde teilen und besprechen

Stellen Sie Befunde im Patientenportal bereit. Die Patientin bekommt eine E-Mail, dass ein Dokument wartet; der Titel des Dokuments steht nicht in der E-Mail. Für die Befundbesprechung buchen Sie einen Videotermin: Die Patientin tritt über einen Link im Browser bei, ohne App.

Dokumentation mit dem KI-Assistenten

Der KI-Assistent für die Dokumentation erstellt aus dem Gespräch einen Entwurf der Behandlungsnotiz auf Deutsch, den Sie prüfen und übernehmen. Die Aufnahme wird nach der Verarbeitung nicht gespeichert, und der KI-Anbieter speichert keine Inhalte und trainiert nicht damit.

Schwangerschaftsvorsorge und Mutterpass

Die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses legt für gesetzlich Versicherte die Vorsorgeuntersuchungen und die Dokumentation im Mutterpass fest. CloudMedico ersetzt den Mutterpass nicht und ist nicht an die ePA angebunden. Sie führen in CloudMedico Ihre eigene Dokumentation, zum Beispiel mit einer Konsultationsart je Vorsorgetermin und eigenen Feldern für die Werte, die Sie verfolgen.

Quellen: G-BA: Mutterschafts-Richtlinie

Was für Privatpraxen in Deutschland gilt

Telematikinfrastruktur: Für Vertragsarztpraxen ist der Anschluss an die TI Pflicht, reine Privatpraxen können ihn freiwillig nutzen, etwa für E-Rezept, ePA und KIM. CloudMedico ist nicht an die TI angebunden. Für die Versorgung gesetzlich Versicherter über die KV ist CloudMedico deshalb nicht gedacht.

Abrechnung nach GOÄ: Eine privatärztliche Rechnung muss die Angaben nach § 12 GOÄ enthalten, unter anderem die Gebührennummer, die Bezeichnung der Leistung, den Steigerungssatz und den Betrag. CloudMedico erstellt Rechnungen mit frei beschriebenen Positionen, Menge, Preis und Rabatt, hat aber noch keinen GOÄ-Katalog und keine Steigerungsfaktoren.

Quellen: gematik: Privatpraxen; § 12 GOÄ

Was CloudMedico in Deutschland noch nicht kann

  • Keine GOÄ-Abrechnung und kein PADneXt-Export an eine privatärztliche Verrechnungsstelle.
  • Keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur: kein E-Rezept, keine ePA, kein KIM, kein Einlesen der Gesundheitskarte.
  • Keine KV-Abrechnung. CloudMedico ist für Privatpraxen gedacht, nicht für Vertragsarztpraxen.
  • Rezepte sind Einträge in der Patientenakte, die Sie ausdrucken.

Was Praxissoftware kostet

Monatliche Preise, wie die Anbieter oder die genannte Quelle sie angeben. Doctolib veröffentlicht keine Preisliste; die Zahlen stammen aus einem Artikel von GIGA (Stand April 2026).

CloudMedico19 € (bis 100 Patienten), 29 € (1 Arzt), 49 € (2 Ärzte), 99 € (bis 5 Ärzte) pro Praxis, inkl. MwSt. Quelle, Stand: 21. Oktober 2026
Doctolib139 € bis 475 € pro Arzt, je nach Paket; einmalige Einrichtung ab 399 € Quelle, GIGA, Stand April 2026, gelesen am 21. Oktober 2026

Ein Preis pro Praxis

Sie zahlen pro Praxis, nicht pro Ärztin oder Arzt: 29 € im Monat für eine Ärztin oder einen Arzt mit beliebig vielen Patienten, 49 € für zwei und 99 € für bis zu fünf. Der Tarif für 19 € umfasst bis zu 100 Patienten. Alle Preise inkl. MwSt.

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Häufige Fragen

Kann ich Ultraschallbilder in der Patientenakte speichern?

Ja, als Dateien. Sie laden Bilder und PDF-Befunde zur Untersuchung hoch. Eine direkte Anbindung an Ultraschallgeräte gibt es nicht.

Können Patientinnen Formulare vor dem Termin ausfüllen?

Ja. Sie verschicken Anamnesebögen und Einwilligungen über das Patientenportal; die Patientin füllt sie aus und unterschreibt online, und Sie erhalten ein unterschriebenes PDF.

Kann ich mit CloudMedico nach GOÄ abrechnen?

Noch nicht. Sie können Rechnungen mit eigenen Positionen erstellen, aber CloudMedico hat keinen GOÄ-Katalog, keine Steigerungsfaktoren und keinen PADneXt-Export.

Ist CloudMedico an die Telematikinfrastruktur angebunden?

Nein. Für reine Privatpraxen ist der TI-Anschluss freiwillig. Wenn Sie E-Rezept oder ePA nutzen möchten, brauchen Sie dafür ein anderes System.

Wo werden die Daten gespeichert?

Auf Servern in Frankfurt am Main, also in der EU. Kontaktdaten der Patienten werden verschlüsselt gespeichert, jede Person im Team sieht nur, was ihre Rolle erlaubt, und Änderungen an Datensätzen werden protokolliert.

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