GOÄ-Abrechnung für Privatpraxen

CloudMedico erstellt Rechnungen nach der GOÄ: Sie wählen die Gebührennummer aus dem Gebührenverzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung. Den Betrag rechnet CloudMedico aus Punktzahl, Punktwert und Faktor aus, und die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

Die GOÄ-Abrechnung ist in jedem Tarif enthalten, zusammen mit Terminkalender, Patientenakte, Patientenportal und Videosprechstunde, zu einem Preis pro Praxis ab 19 € im Monat.

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So entsteht eine GOÄ-Rechnung

  • Sie suchen die Gebührennummer nach Nummer oder Stichwort, etwa „1“ oder „Beratung“. Alle 2.842 Gebührennummern des Gebührenverzeichnisses mit Punktzahl sind enthalten.
  • Jede Position hat ihr eigenes Datum der Leistung, wie § 12 Abs. 2 GOÄ es verlangt.
  • Der Faktor startet beim Schwellenwert: 2,3 für persönliche Leistungen, 1,8 für technische Leistungen und 1,15 im Labor. Den Höchstsatz lässt CloudMedico nicht überschreiten.
  • Der Betrag ergibt sich aus Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet: Nr. 1 mit 80 Punkten kostet beim 2,3-fachen Satz 10,72 €.
  • Über dem Schwellenwert verlangt die Rechnung eine Begründung. Häufige Begründungen speichern Sie einmal und fügen sie in die Position ein, wo Sie sie an den Patienten anpassen.
  • Die Rechnung nennt das Geburtsdatum und, wenn der Patient nichts dagegen hat, die Diagnosen der Konsultation. Sie bekommt der Patient als PDF oder im Patientenportal, wo er sie auch mit Karte bezahlen kann.

Quellen: § 5 GOÄ; § 12 GOÄ

Begründungen, die die Beihilfe akzeptiert

Über dem Schwellenwert muss die Rechnung für jede Leistung einzeln begründen, warum sie schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich, verständlich und nachvollziehbar (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Beihilfestellen und Gerichte lehnen Begründungen ab, die auf jeden Patienten passen könnten, etwa nur „erhöhter Zeitaufwand“.

Deshalb fügt CloudMedico gespeicherte Begründungen als Vorlage ein, die Sie für den Patienten anpassen, und zeigt einen Hinweis, wenn zwei Positionen derselben Rechnung dieselbe Begründung haben.

Quellen: § 12 GOÄ; VG Würzburg, W 1 K 22.297

Analoge Leistungen

Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis stehen, berechnen Sie nach § 6 Abs. 2 GOÄ entsprechend einer gleichwertigen Leistung. In CloudMedico legen Sie Ihre eigenen Analogleistungen als Vorlagen an: die erbrachte Leistung als Name, die Gebührennummer, nach der sie berechnet wird, und den üblichen Faktor. Auf der Rechnung steht darunter „entsprechend Nr. …“ mit der Bezeichnung dieser Gebührennummer, wie § 12 Abs. 4 GOÄ es verlangt.

Quellen: § 6 GOÄ; § 12 GOÄ

Basistarif und Standardtarif

Für Patienten im Basistarif oder im Standardtarif der PKV gelten niedrigere Höchstsätze. Sie stellen den Tarif in der Patientenakte ein, und CloudMedico begrenzt die Faktoren: im Basistarif auf 1,2 (technische Leistungen 1,0, Labor 0,9), im Standardtarif auf 1,7 (1,3 und 1,1).

Quellen: § 5b GOÄ

Für wen die GOÄ-Abrechnung gedacht ist

Für Ärztinnen und Ärzte in Privatpraxen und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, deren GOP die Gebührennummern der GOÄ verwendet. Sie stellen die Gebührenordnung für jeden Behandler einzeln ein. Heilpraktiker in derselben Praxis rechnen weiter mit GebüH-Ziffern ab.

Was CloudMedico bei der GOÄ nicht kann

  • Keine Prüfung der Ausschlüsse zwischen Gebührennummern, der Höchstwerte und der Häufigkeiten. Diese Regeln prüfen Sie selbst.
  • Kein PADneXt-Export an eine privatärztliche Verrechnungsstelle.
  • Keine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ zum Ausdrucken.
  • Diagnosen stehen als Text auf der Rechnung, ohne ICD-10-GM-Code.
  • Prozentuale Zuschläge (Nr. 441 und 5298) und Leistungen im Krankenhaus (§ 6a GOÄ) erfassen Sie als eigene Position.

Und die neue GOÄ?

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Ministerium im Juli 2026 einen überarbeiteten Entwurf der neuen GOÄ geschickt und halten einen Start zum 1. Januar 2028 für möglich. Bis dahin gilt die heutige GOÄ, und Leistungen, die vorher begonnen haben, werden auch danach nach ihr abgerechnet. CloudMedico speichert zu jeder Position, nach welchem Gebührenverzeichnis sie berechnet wurde, damit das neue Verzeichnis dazukommen kann, ohne alte Rechnungen zu ändern.

Quellen: Deutsches Ärzteblatt, 31. Juli 2026

Faktoren nach § 5 GOÄ

Bis zum Schwellenwert ohne Begründung, darüber mit Begründung, höchstens bis zum Höchstsatz. Darüber nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ, die die Beihilfe nicht erstattet.

LeistungenSchwellenwertHöchstsatzBasistarifStandardtarif
Persönliche ärztliche Leistungen2,33,51,21,7
Technische Leistungen (Abschnitte A, E, O)1,82,51,01,3
Laborleistungen (Abschnitt M, Nr. 437)1,151,30,91,1

Was GOÄ-Abrechnung kostet

Monatliche Preise. CloudMedico inkl. MwSt., die anderen ohne MwSt. Gelesen am 3. November 2026.

CloudMedico19 € (bis 100 Patienten), 29 € (1 Arzt), 49 € (2 Ärzte), 99 € (bis 5 Ärzte) pro Praxis, inkl. MwSt.; GOÄ-Rechnungen in jedem Tarif Quelle, Stand: 3. November 2026
PatientifyStarter 39 €, Pro 79 € (jeder weitere Behandler 39 €); GOÄ-Abrechnung enthalten Quelle, Gelesen am 3. November 2026
MedInvoice (nur Privatabrechnung)79 €, 99 € oder 149 € pro Praxis; Ausschlussprüfung im Paket für 149 € Quelle, Gelesen am 3. November 2026
DoctolibEBM/GOÄ-Abrechnung in den Paketen für 299 € und 475 € pro Arzt Quelle, GIGA, Stand April 2026, gelesen am 3. November 2026

Ein Preis pro Praxis

Sie zahlen pro Praxis, nicht pro Ärztin oder Arzt: 29 € im Monat für eine Ärztin oder einen Arzt mit beliebig vielen Patienten, 49 € für zwei und 99 € für bis zu fünf. Der Tarif Budget-Praxis für 19 € umfasst bis zu 100 Patienten. Alle Preise inkl. MwSt.

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Häufige Fragen

Ist das ganze Gebührenverzeichnis der GOÄ enthalten?

Ja, alle 2.842 Gebührennummern mit Punktzahl aus der amtlichen Fassung auf gesetze-im-internet.de. Nur die prozentualen Zuschläge Nr. 441 und 5298 haben keine Punktzahl; sie erfassen Sie als eigene Position.

Prüft CloudMedico, welche Gebührennummern nebeneinander berechnet werden dürfen?

Nein. CloudMedico prüft die Faktoren, den Schwellenwert und die Begründung, aber keine Ausschlüsse, Höchstwerte oder Häufigkeiten.

Kann ich über eine privatärztliche Verrechnungsstelle abrechnen?

Einen PADneXt-Export gibt es nicht. Wenn Ihre Verrechnungsstelle Rechnungen über ein eigenes Portal oder als PDF annimmt, können Sie CloudMedico trotzdem nutzen.

Kann ich in einer Praxis nach GOÄ und nach GebüH abrechnen?

Ja. Die Gebührenordnung stellen Sie pro Behandler ein: GOÄ für Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten, keine für Heilpraktiker, die mit GebüH-Ziffern abrechnen.

Steht die Diagnose auf der Rechnung?

Ja, als Text aus der Konsultation, die Sie auf der Rechnung wählen. Auf Wunsch des Patienten lassen Sie sie weg. § 12 GOÄ verlangt die Diagnose nicht, PKV und Beihilfe fragen aber danach.

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