Praxissoftware für Privatpraxen

CloudMedico ist eine Praxissoftware, die im Browser läuft: Terminkalender, Patientenakte, Rechnungen, Patientenportal und Videosprechstunde in einem Programm, zu einem Preis pro Praxis ab 19 € im Monat.

Eine Abrechnung nach GOÄ hat CloudMedico noch nicht. Wenn Ihre Praxis nach GOÄ abrechnet, lesen Sie zuerst den Abschnitt dazu weiter unten.

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Was eine Privatpraxis anders braucht

Für Vertragsarztpraxen ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur Pflicht, reine Privatpraxen können ihn freiwillig nutzen, etwa für E-Rezept, ePA und KIM. Eine KV-Abrechnung brauchen sie nicht. Abgerechnet wird nach der GOÄ, entweder in der Praxis oder über eine privatärztliche Verrechnungsstelle.

Vergleichsportale raten Privatpraxen deshalb zu einer Software ohne Kassenfunktionen und nennen als Prüfpunkte die GOÄ-Abrechnung, eine PAD-Schnittstelle, die TI-Anbindung, die Videosprechstunde und eine DATEV-Schnittstelle.

Quellen: gematik: Privatpraxen; Medizinio: Praxissoftware für die Privatpraxis

Was CloudMedico für Privatpraxen mitbringt

  • Online-Terminanfragen über Ihre Buchungsseite oder ein Formular auf Ihrer Website; Sie bestätigen jeden Termin.
  • Terminerinnerungen per E-Mail und SMS. Wenn Sie es einschalten, bestätigen oder sagen Patienten den Termin direkt aus der Nachricht ab.
  • Ein Patientenportal mit Dokumenten und Befunden, Formularen mit Unterschrift, Rechnungen und Nachrichten. Mit einem verbundenen Stripe-Konto zahlen Patienten Rechnungen online mit Karte.
  • Videosprechstunde im Browser, ohne App für die Patienten; 250 Minuten im Monat sind im Tarif für eine Ärztin oder einen Arzt enthalten.
  • Der KI-Assistent für die Dokumentation erstellt aus dem Gespräch einen Entwurf der Behandlungsnotiz auf Deutsch, den Sie prüfen. Aufnahmen werden nach der Verarbeitung nicht gespeichert.
  • Diagnosen nach ICD-10 (WHO-Fassung), Untersuchungen mit Dateien, Operationen und Wartelisten, eigene Felder für Ihre Fachrichtung.
  • Mehrere Ärztinnen, Ärzte und Standorte, Rollen und Berechtigungen für das Praxisteam, Berichte zu Terminen, Konsultationen und Rechnungen.
  • Patienten und Termine importieren Sie aus Excel-Dateien.

GOÄ-Abrechnung: was heute fehlt

Eine Rechnung nach § 12 GOÄ muss unter anderem das Datum der Leistung, die Gebührennummer und Bezeichnung, den Betrag und den Steigerungssatz enthalten; über dem 2,3-fachen Satz eine Begründung. CloudMedico erstellt Rechnungen mit frei beschriebenen Positionen, Menge, Preis, Steuersatz und Rabatt. Gebührennummern, Steigerungssätze und Begründungen müssten Sie selbst in die Beschreibung schreiben; CloudMedico rechnet und prüft sie nicht. Das Datum der Leistung steht auf der Rechnung, wenn Sie sie aus der Konsultation erstellen.

Die neue GOÄ ist in Arbeit: Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Ministerium im Juli 2026 einen überarbeiteten Entwurf geschickt und halten einen Start zum 1. Januar 2028 für möglich.

Heute passt CloudMedico deshalb zu Privatpraxen, die über eine Verrechnungsstelle abrechnen und die Leistungen dort erfassen, oder zu Praxen, die vor allem Termine, Patientenakte und Patientenkommunikation in eine Software bringen wollen.

Quellen: § 12 GOÄ; Deutsches Ärzteblatt, 31. Juli 2026

Datenschutz

Die Daten liegen auf Servern in Frankfurt am Main, also in der EU. Kontaktdaten der Patienten werden verschlüsselt gespeichert, jede Person im Team sieht nur, was ihre Rolle erlaubt, und Änderungen an Datensätzen werden protokolliert. Die Zwei-Faktor-Anmeldung schalten Sie im Profil ein. Fragen Sie uns vor dem Start nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

Was CloudMedico in Deutschland noch nicht kann

  • Keine GOÄ-Abrechnung: kein Gebührenverzeichnis, keine Steigerungssätze, keine Begründungen und kein PADneXt-Export an eine privatärztliche Verrechnungsstelle.
  • Keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur: kein E-Rezept, keine ePA, kein KIM, kein Einlesen der Gesundheitskarte.
  • Keine KV-Abrechnung. CloudMedico ist für Privatpraxen gedacht, nicht für Vertragsarztpraxen.
  • Keine Formulare und keine Arztbriefvorlagen. Rezepte sind Einträge in der Patientenakte, die Sie ausdrucken.

Was Praxissoftware für Privatpraxen kostet

Monatliche Preise. CloudMedico inkl. MwSt., Patientify ohne MwSt. Doctolib veröffentlicht keine Preisliste; die Zahlen stammen aus einem Artikel von GIGA.

CloudMedico19 € (bis 100 Patienten), 29 € (1 Arzt), 49 € (2 Ärzte), 99 € (bis 5 Ärzte) pro Praxis, inkl. MwSt.; ohne GOÄ-Abrechnung Quelle, Stand: 21. Oktober 2026
PatientifyStarter 39 €, Pro 79 € (jeder weitere Behandler 39 €), ohne MwSt.; GOÄ-Abrechnung enthalten; Videosprechstunde und Patientenportal je 15 € Quelle, Stand: 21. Oktober 2026
Doctolib139 € bis 475 € pro Arzt, je nach Paket; einmalige Einrichtung ab 399 € Quelle, GIGA, Stand April 2026, gelesen am 21. Oktober 2026

Ein Preis pro Praxis

Sie zahlen pro Praxis, nicht pro Ärztin oder Arzt: 29 € im Monat für eine Ärztin oder einen Arzt mit beliebig vielen Patienten, 49 € für zwei und 99 € für bis zu fünf. Der Tarif für 19 € umfasst bis zu 100 Patienten. Alle Preise inkl. MwSt.

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Häufige Fragen

Brauche ich als Privatpraxis die Telematikinfrastruktur?

Für reine Privatpraxen ist der TI-Anschluss freiwillig. Sie brauchen ihn, wenn Sie E-Rezepte ausstellen oder die ePA befüllen wollen. CloudMedico ist nicht an die TI angebunden.

Kann ich mit CloudMedico nach GOÄ abrechnen?

Noch nicht. CloudMedico hat kein Gebührenverzeichnis, keine Steigerungssätze, keine Begründungen und keinen PADneXt-Export.

Wo werden die Daten gespeichert?

Auf Servern in Frankfurt am Main, also in der EU.

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