Ausfallhonorar: Rechner und Muster-Vereinbarung

Kommt ein Patient nicht und sagt nicht rechtzeitig ab, kann Ihre Praxis ein Ausfallhonorar verlangen, wenn einige Bedingungen erfüllt sind. Geben Sie unten Ihre Praxis, die Termindauer, Ihr Honorar und die Absagefrist ein. Sie sehen, wann Sie das Ausfallhonorar berechnen können, wie hoch es sein darf, und bekommen eine Vereinbarung für Ihre Patienten zum Kopieren oder Herunterladen.

Ohne Anmeldung. Die Vereinbarung ist ein Muster, keine Rechtsberatung.

Ihre Praxis

Minuten
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Absagefrist
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Leer lassen für das Honorar der freigehaltenen Zeit. Höher geht nicht, weniger schon.

Nur für die Rechnung, was Ausfälle im Jahr kosten.

Ergebnis

Ausfallhonorar: 80 €

Ihr Honorar für einen Termin von 30 Minuten ist 80 €. Das ist die Obergrenze: Das Ausfallhonorar darf nicht höher sein als das Honorar für die freigehaltene Zeit. Die Vereinbarung nennt 80 €.

Absagefrist 24 Stunden: Die hat das Landgericht im BGH-Fall als angemessen angesehen. Liegt ein Termin am Montag, endet die Frist am Wochenende. Sorgen Sie dafür, dass Patienten auch dann absagen können.

Sie können das Ausfallhonorar berechnen, wenn

  • Sie den Termin allein für diesen Patienten freigehalten haben und die Zeit kurzfristig nicht neu vergeben konnten,
  • der Patient die Vereinbarung vor dem Termin unterschrieben hat,
  • er nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt hat,
  • Sie ihn zu dem Termin hätten behandeln können (Praxis offen, Behandler da),
  • er nicht ohne eigene Schuld verhindert war, etwa durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall,
  • und er die Behandlung nicht vorher beendet hat.
  • Für Ihre Privatpraxis: Mit Bestellsystem erfüllen Sie die erste Bedingung meist. Schreiben Sie das Ausfallhonorar als eigene Position auf die Rechnung, ohne GOÄ-Ziffer: Es ist keine ärztliche Leistung.

Ihre Vereinbarung

Ersetzen Sie die Angaben in eckigen Klammern. Patienten unterschreiben vor dem ersten Termin.

Vereinbarung über ein Ausfallhonorar

Praxis: [Name und Anschrift der Praxis]

Patientin / Patient: [Name, Geburtsdatum]

1. Feste Termine. Unsere Praxis vergibt feste Termine. Die Zeit Ihres Termins halten wir allein für Sie frei und vergeben sie kein zweites Mal. Vereinbarte Termine sind deshalb für beide Seiten verbindlich.

2. Absagen. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher ab: telefonisch unter [Telefonnummer], auch auf dem Anrufbeantworter, oder per E-Mail an [E-Mail-Adresse]. Es zählt, wann Ihre Absage bei uns eingeht.

3. Ausfallhonorar. Sagen Sie später ab oder kommen Sie nicht, berechnen wir Ihnen für die freigehaltene Zeit ein Ausfallhonorar von 80 €. Es ist nicht höher als das Honorar, das für diesen Termin vereinbart ist (§ 615 BGB).

4. Kein Ausfallhonorar zahlen Sie, a) wenn wir die Zeit an jemand anderen vergeben konnten, b) wenn Sie aus einem Grund, für den Sie nichts können (zum Beispiel eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall), weder kommen noch rechtzeitig absagen konnten; sagen Sie dann bitte ab, sobald es Ihnen möglich ist, c) wenn wir Sie zu dem Termin nicht hätten behandeln können.

5. Geringerer Schaden. Sie können nachweisen, dass uns durch den Ausfall kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als das Ausfallhonorar entstanden ist. Dann zahlen Sie nichts oder nur den geringeren Betrag. Was wir durch den Ausfall sparen oder in der frei gewordenen Zeit anderweitig einnehmen, rechnen wir an.

6. Behandlung beenden. Sie können die Behandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Für Termine nach Ihrer Mitteilung fällt kein Ausfallhonorar an. Einen einzelnen Termin abzusagen beendet die Behandlung nicht.

7. Krankenversicherung. Das Ausfallhonorar ist keine Behandlung. Gesetzliche Krankenkassen zahlen es nicht, private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten es in der Regel nicht. Sie zahlen es selbst.

8. Kinder. Für minderjährige Patienten unterschreibt der Elternteil oder die sorgeberechtigte Person, die den Termin vereinbart. Diese Person zahlt dann auch das Ausfallhonorar.

Ich habe diese Vereinbarung gelesen und bin damit einverstanden.

[Ort, Datum] ______________________________

Unterschrift Patientin / Patient oder sorgeberechtigte Person

Muster von cloudmedico.com, Stand 4. November 2026. Keine Rechtsberatung.

Vereinbarung per E-Mail

Die E-Mail enthält Ihre Angaben, das Ergebnis und die Vereinbarung.

Wir schicken Ihnen eine E-Mail, um Ihre Adresse zu bestätigen. Bis Sie bestätigen, schicken wir Ihnen nichts weiter.

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Weniger Ausfälle mit CloudMedico

  • Terminerinnerungen per E-Mail und SMS, so viele Tage vorher, wie Sie wählen (im Pro-Tarif).
  • Bestätigungs- und Erinnerungs-E-Mails mit einem Link zum Absagen, wenn Sie es einschalten: Patienten sagen auch abends und am Wochenende ab, und Sie sehen die Absage im Kalender.
  • Online-Terminanfragen über Ihre Buchungsseite: Sie bestätigen jeden Termin selbst.
  • Diese Vereinbarung als fertiges Patientenformular: Sie fügen es unter Patientenformulare mit einem Klick hinzu, schicken es aus der Patientenakte, und der Patient unterschreibt im Patientenportal. Die unterschriebene PDF liegt bei seinen Dokumenten.
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Wann ist ein Ausfallhonorar erlaubt?

Der Bundesgerichtshof hat 2022 entschieden, dass § 615 BGB auch für Behandlungsverträge gilt (BGH, Urteil vom 12. Mai 2022, III ZR 78/21). Kommt ein Patient zu einem fest vereinbarten Termin nicht, behält die Praxis ihren Anspruch auf das Honorar, ohne die Behandlung nachholen zu müssen. Das gilt auch für gesetzlich Versicherte.

Ob ein Termin so fest ist, hängt nach dem BGH vom Einzelfall ab: davon, wie die Praxis Termine vergibt, und ob der Patient das erkennen kann. Im entschiedenen Fall vergab eine Ergotherapiepraxis Termine, die sie allein für einen Patienten freihielt und nicht in weniger als 24 Stunden neu vergeben konnte. Die Patientin hatte bei der Anmeldung unterschrieben, dass Termine verbindlich sind.

  • Sie vergeben feste Termine, die Sie allein für diesen Patienten freihalten (Bestellpraxis). In einer offenen Sprechstunde mit Wartezimmer gibt es kein Ausfallhonorar.
  • Der Patient hat vorher schriftlich zugestimmt, am besten mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung.
  • Er hat nicht rechtzeitig abgesagt.
  • Sie hätten ihn zu dem Termin behandeln können. War die Praxis zu oder durften Sie nicht behandeln, gibt es kein Ausfallhonorar (§ 297 BGB). Daran scheiterte die Klage im BGH-Fall.
  • Der Patient hat die Behandlung nicht beendet. Das darf er jederzeit, ohne Gründe (§ 627 BGB). Danach gibt es für spätere Termine kein Ausfallhonorar.

Wie hoch darf das Ausfallhonorar sein?

Höchstens das Honorar, das für die freigehaltene Zeit vereinbart ist. Davon geht ab, was die Praxis durch den Ausfall spart, und was sie in der Zeit anderweitig verdient (§ 615 Satz 2 BGB). Hat Ihre Praxis die Zeit an jemand anderen vergeben, entfällt das Ausfallhonorar also ganz oder zum Teil.

Eine Pauschale in vorformulierten Bedingungen ist nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksam, wenn sie höher ist als der Schaden, der gewöhnlich zu erwarten ist, oder wenn der Patient nicht ausdrücklich nachweisen darf, dass der Schaden geringer war. Die Vereinbarung oben enthält diesen Satz. Eine Vertragsstrafe für einen versäumten Termin ist in vorformulierten Bedingungen ganz verboten (§ 309 Nr. 6 BGB).

Was in die Vereinbarung gehört

  • Dass Termine fest vergeben und allein für den Patienten freigehalten werden.
  • Die Absagefrist und wie man absagt, auch außerhalb der Sprechzeiten: Anrufbeantworter, E-Mail oder ein Link zum Absagen. 24 Stunden hat das Landgericht im BGH-Fall als angemessen angesehen. Eine längere Frist belastet Patienten mehr; wählen Sie sie nur, wenn Sie die Zeit wirklich nicht schneller neu vergeben können.
  • Den Betrag, und dass er nicht höher ist als das Honorar für den Termin.
  • Dass der Patient einen geringeren Schaden nachweisen darf, und dass Sie ersparte Kosten und anderweitige Einnahmen anrechnen.
  • Dass kein Ausfallhonorar anfällt, wenn der Patient ohne eigene Schuld verhindert war, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung. Ob eine Pauschale auch ohne diese Ausnahme hält, hat der BGH offengelassen (Rn. 35). Eine Klausel, die unabhängig von jedem Verschulden zahlen lässt, hat er in einem anderen Fall gekippt (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2020, III ZR 80/20).
  • Dass der Patient die Behandlung jederzeit beenden kann.
  • Bei Kindern: Die Eltern schließen den Vertrag in der Regel selbst und zahlen dann das Ausfallhonorar (BGH, Leitsatz a).

Für Patienten: Muss ich ein Ausfallhonorar zahlen?

Nur, wenn Sie vorher zugestimmt haben, der Termin fest für Sie freigehalten war, Sie nicht rechtzeitig abgesagt haben und die Praxis Sie hätte behandeln können. Ihre Krankenkasse zahlt das Ausfallhonorar nicht, weil keine Behandlung stattgefunden hat (BGH, Rn. 26). Private Krankenversicherungen und Beihilfe erstatten es in der Regel auch nicht.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie so früh wie möglich ab. Hat die Praxis die Zeit an jemand anderen vergeben, darf sie dafür kein volles Ausfallhonorar verlangen. Waren Sie ohne eigene Schuld verhindert, sagt eine sorgfältige Vereinbarung, dass Sie nichts zahlen.

Abrechnung

Das Ausfallhonorar ist keine ärztliche oder therapeutische Leistung. Schreiben Sie es als eigene Position auf die Rechnung, ohne GOÄ- oder GebüH-Ziffer, mit dem Datum des versäumten Termins.

Keine Rechtsberatung

Diese Seite und die Vereinbarung sind ein Muster, das wir sorgfältig nach dem Gesetz und den Urteilen in den Quellen geschrieben haben (Stand 4. November 2026). Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihre Kammer oder eine Anwältin oder einen Anwalt für Medizinrecht.

Häufige Fragen

Ist ein Ausfallhonorar beim Arzt erlaubt?

Ja, wenn die Praxis feste Termine allein für den Patienten freihält, der Patient vorher zugestimmt hat, nicht rechtzeitig abgesagt hat und die Praxis ihn hätte behandeln können (§ 615 BGB, BGH III ZR 78/21). In einer offenen Sprechstunde mit Wartezimmer nicht.

Wie hoch darf ein Ausfallhonorar sein?

Höchstens das Honorar für die freigehaltene Zeit, abzüglich dessen, was die Praxis spart oder in der Zeit anderweitig verdient. Der Patient muss nachweisen dürfen, dass der Schaden geringer war (§ 309 Nr. 5 BGB).

Gibt es ein Ausfallhonorar in der Psychotherapie?

Ja. Therapiesitzungen sind fast immer feste Termine, die allein für einen Patienten freigehalten werden. Auch gesetzlich Versicherte zahlen es dann selbst; die Krankenkasse zahlt es nicht.

Müssen gesetzlich Versicherte ein Ausfallhonorar zahlen?

Ja, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch auch gegen gesetzlich Versicherte besteht, und dass die Krankenkasse für einen versäumten Termin nicht zahlt (III ZR 78/21, Rn. 26).

Wie kurzfristig muss ich absagen?

So, wie Sie es mit der Praxis vereinbart haben, meist 24 Stunden vorher. Ohne Vereinbarung und ohne fest freigehaltenen Termin schulden Sie kein Ausfallhonorar.

Muss ich zahlen, wenn ich plötzlich krank werde?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Eine sorgfältige Vereinbarung sagt, dass Sie nichts zahlen, wenn Sie ohne eigene Schuld verhindert waren und nicht rechtzeitig absagen konnten. Sagen Sie dann ab, sobald Sie können.

Quellen

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