GOÄ-Rechner: Gebühren mit Steigerungsfaktor berechnen

Wählen Sie GOÄ-Ziffern, geben Sie den Steigerungsfaktor ein und sehen Sie die Gebühr jeder Position und die Summe. Der Rechner zeigt, ab wann eine Begründung nötig ist und wo der Höchstsatz liegt. Ohne Anmeldung.

Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Berechnung per E-Mail.

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So rechnet die GOÄ

Jede Leistung im Gebührenverzeichnis hat eine Punktzahl. Die Gebühr ist Punkte × Punktwert × Steigerungsfaktor. Der Punktwert beträgt 5,82873 Cent (§ 5 Abs. 1 GOÄ). Der Betrag wird auf den Cent gerundet.

Der Rechner nutzt das amtliche Gebührenverzeichnis von gesetze-im-internet.de, in der Fassung von 1996, die bis heute gilt.

Schwellenwert und Höchstsatz

  • Persönliche ärztliche Leistungen: Schwellenwert 2,3, Höchstsatz 3,5.
  • Medizinisch-technische Leistungen (Abschnitte A, E und O): Schwellenwert 1,8, Höchstsatz 2,5.
  • Laborleistungen (Abschnitt M und Nr. 437): Schwellenwert 1,15, Höchstsatz 1,3.
  • Standardtarif (§ 5b GOÄ): höchstens 1,7, 1,3 und 1,1. Basistarif: höchstens 1,2, 1,0 und 0,9.

Die Begründung

Über dem Schwellenwert muss die Rechnung die Überschreitung schriftlich begründen, verständlich und nachvollziehbar (§ 12 Abs. 3 GOÄ). Gründe sind die Schwierigkeit, der Zeitaufwand oder die Umstände bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 GOÄ). Was schon in der Leistungsbeschreibung steckt, zählt nicht.

Beihilfestellen und private Krankenversicherungen lehnen Begründungen ab, die auf jeden Fall passen würden. Die Vorschläge im Rechner sind deshalb nur ein Gerüst: Schreiben Sie den konkreten Grund dieses Patienten hinein.

Die neue GOÄ

Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesministerium für Gesundheit am 31. Juli 2026 einen überarbeiteten gemeinsamen Entwurf übergeben. Das Ministerium prüft ihn (Stand 19. Oktober 2026). Einen Referentenentwurf und ein Datum für das Inkrafttreten gibt es noch nicht; die Bundesärztekammer hält den 1. Januar 2028 für realistisch.

Bis dahin gilt die GOÄ von 1996. Auf Wunsch schicken wir Ihnen eine E-Mail, wenn sich das ändert.

Häufige Fragen

Wie berechne ich eine GOÄ-Gebühr?

Punkte der Ziffer × 5,82873 Cent × Steigerungsfaktor, auf den Cent gerundet. Die Beratung nach Nr. 1 hat 80 Punkte: beim Faktor 2,3 sind das 10,72 €.

Ab welchem Faktor brauche ich eine Begründung?

Über dem Schwellenwert: 2,3 bei persönlichen Leistungen, 1,8 bei medizinisch-technischen Leistungen und 1,15 bei Laborleistungen.

Darf ich über 3,5 abrechnen?

Nur mit einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ, die vor der Behandlung schriftlich und persönlich mit dem Patienten getroffen wird.

Was gilt beim Standard- und Basistarif?

Niedrigere Höchstsätze: im Standardtarif 1,7 für persönliche, 1,3 für technische und 1,1 für Laborleistungen, im Basistarif 1,2, 1,0 und 0,9.

Wann kommt die neue GOÄ?

Es gibt noch kein Datum. Der Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband liegt beim Bundesgesundheitsministerium; die Bundesärztekammer nennt den 1. Januar 2028 als realistisch.

Quellen

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