8-918: Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie

Nicht endständig: einen Kode darunter verwendenNur einmal pro stationärem AufenthaltKapitel 8: Nicht operative therapeutische Maßnahmen

Amtlicher Text des OPS 2026

Exklusive

  • Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung (8-91b)

Hinweis

  • Mit einem Kode aus diesem Bereich ist eine mindestens 7-tägige interdisziplinäre Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzzuständen (einschließlich Tumorschmerzen) unter Einbeziehung von mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, nach festgelegtem Behandlungsplan zu kodieren. Die Patienten müssen mindestens drei der nachfolgenden Merkmale aufweisen:
    • Manifeste oder drohende Beeinträchtigung der Lebensqualität, der Arbeitsfähigkeit und/oder des regelmäßigen Schulbesuchs
    • Fehlschlag einer vorherigen unimodalen Schmerztherapie, eines schmerzbedingten operativen Eingriffs oder einer Entzugsbehandlung
    • Bestehende(r) Medikamentenabhängigkeit oder -fehlgebrauch
    • Schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung
    • Gravierende somatische Begleiterkrankung
  • Strukturmerkmale:
    • Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie
  • Mindestmerkmale:
    • Interdisziplinäre Diagnostik durch mindestens zwei Fachdisziplinen (obligatorisch eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin)
    • Anwendung von mindestens drei der folgenden aktiven Therapieverfahren: Psychotherapie, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Ergotherapie, medizinische Trainingstherapie, sensomotorisches Training, Arbeitsplatz- oder Schulbesuchstraining, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie) oder sonstige übende Therapien. Die Therapieeinheiten umfassen durchschnittlich 30 Minuten. Bei Gruppentherapie ist die Gruppengröße auf maximal 8 Personen begrenzt
    • Überprüfung des Behandlungsverlaufs durch ein standardisiertes therapeutisches Assessment
    • Tägliche ärztliche Visite oder Teambesprechung
    • Wöchentliche interdisziplinäre Teambesprechung

Bei 8-91, Schmerztherapie (gilt für alle Kodes darunter)

Hinweis

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Was 8-918 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil des OPS

8-918 verschlüsselt die interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie: eine mindestens 7-tägige Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen, auch Tumorschmerzen, durch mindestens zwei Fachdisziplinen, darunter eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische. Die Behandlungsleitung hat die Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie.

Die Patienten müssen mindestens drei der im OPS genannten Merkmale aufweisen, etwa eine drohende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, eine gescheiterte unimodale Therapie oder eine schmerzunterhaltende psychische Begleiterkrankung. Die Kurzzeitbehandlung hat einen eigenen Kode (8-91b).

Hinweise zur Kodierung

8-918 ist nicht endständig: 8-918.0 für 7 bis 13 Behandlungstage, 8-918.1 für 14 bis 20 und 8-918.2 ab 21 Tagen; die sechste Stelle nennt die Zahl der Therapieeinheiten. Ein Kode aus dem Bereich 8-91 ist nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben.

Zu dokumentieren sind unter anderem mindestens drei aktive Therapieverfahren, ein standardisiertes Assessment im Verlauf und wöchentliche interdisziplinäre Teambesprechungen.

Kodes unter 8-918

Benachbarte Kodes

Fragen zu 8-918

Wie lange muss eine multimodale Schmerztherapie für 8-918 dauern?

Mindestens 7 Tage. Die fünfte Stelle unterscheidet 7 bis 13, 14 bis 20 und 21 oder mehr Behandlungstage.

Was ist der Unterschied zwischen 8-918 und 8-91b?

8-91b ist die interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung. Sie ist bei 8-918 ausdrücklich ausgeschlossen.

Alle OPS-Kodes durchsuchenKapitel 8 im Überblick

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OPS Version 2026, Systematisches Verzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).