F43.1: Posttraumatische Belastungsstörung

Endständiger Kode der ICD-10-GM 2026

Amtlicher Text der ICD-10-GM 2026

Beschreibung

Diese entsteht als eine verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde. Prädisponierende Faktoren wie bestimmte, z.B. zwanghafte oder asthenische Persönlichkeitszüge oder neurotische Krankheiten in der Vorgeschichte können die Schwelle für die Entwicklung dieses Syndroms senken und seinen Verlauf erschweren, aber die letztgenannten Faktoren sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten der Störung zu erklären. Typische Merkmale sind das wiederholte Erleben des Traumas in sich aufdrängenden Erinnerungen (Nachhallerinnerungen, Flashbacks), Träumen oder Albträumen, die vor dem Hintergrund eines andauernden Gefühls von Betäubtsein und emotionaler Stumpfheit auftreten. Ferner finden sich Gleichgültigkeit gegenüber anderen Menschen, Teilnahmslosigkeit der Umgebung gegenüber, Freudlosigkeit sowie Vermeidung von Aktivitäten und Situationen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen könnten. Meist tritt ein Zustand von vegetativer Übererregtheit mit Vigilanzsteigerung, einer übermäßigen Schreckhaftigkeit und Schlafstörung auf. Angst und Depression sind häufig mit den genannten Symptomen und Merkmalen assoziiert und Suizidgedanken sind nicht selten. Der Beginn folgt dem Trauma mit einer Latenz, die wenige Wochen bis Monate dauern kann. Der Verlauf ist wechselhaft, in der Mehrzahl der Fälle kann jedoch eine Heilung erwartet werden. In wenigen Fällen nimmt die Störung über viele Jahre einen chronischen Verlauf und geht dann in eine andauernde Persönlichkeitsänderung (F62.0) über.

Inklusive

  • Traumatische Neurose

Bei F43, Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (gilt für alle Kodes darunter)

Beschreibung

  • Die Störungen dieses Abschnittes unterscheiden sich von den übrigen nicht nur aufgrund der Symptomatologie und des Verlaufs, sondern auch durch die Angabe von ein oder zwei ursächlichen Faktoren: ein außergewöhnlich belastendes Lebensereignis, das eine akute Belastungsreaktion hervorruft, oder eine besondere Veränderung im Leben, die zu einer anhaltend unangenehmen Situation geführt hat und eine Anpassungsstörung hervorruft. Obwohl weniger schwere psychosoziale Belastungen ("life events") den Beginn und das Erscheinungsbild auch zahlreicher anderer Störungen dieses Kapitels auslösen und beeinflussen können, ist ihre ätiologische Bedeutung doch nicht immer ganz klar. In jedem Fall hängt sie zusammen mit der individuellen, häufig idiosynkratischen Vulnerabilität, das heißt, die Lebensereignisse sind weder notwendig noch ausreichend, um das Auftreten und die Art der Krankheit zu erklären. Im Gegensatz dazu entstehen die hier aufgeführten Störungen immer als direkte Folge der akuten schweren Belastung oder des kontinuierlichen Traumas. Das belastende Ereignis oder die andauernden, unangenehmen Umstände sind primäre und ausschlaggebende Kausalfaktoren, und die Störung wäre ohne ihre Einwirkung nicht entstanden. Die Störungen dieses Abschnittes können insofern als Anpassungsstörungen bei schwerer oder kontinuierlicher Belastung angesehen werden, als sie erfolgreiche Bewältigungsstrategien behindern und aus diesem Grunde zu Problemen der sozialen Funktionsfähigkeit führen.

Was F43.1 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil der ICD-10-GM

F43.1 ist der Kode für die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Sie entsteht als verzögerte oder anhaltende Reaktion auf ein Ereignis von außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß. Typisch sind nach dem Hinweistext sich aufdrängende Erinnerungen, Albträume, emotionale Abstumpfung, Vermeidung und vegetative Übererregtheit. Die ICD-10-GM zählt auch die traumatische Neurose hierzu.

Die akute Belastungsreaktion F43.0 tritt dagegen unmittelbar nach dem Ereignis auf und klingt meist rasch ab, die Anpassungsstörung F43.2 folgt auf eine belastende Lebensveränderung ohne traumatisches Ausmaß. Geht eine PTBS über viele Jahre in eine andauernde Persönlichkeitsänderung über, verweist die ICD-10-GM auf F62.0.

Hinweise zur Kodierung

F43.1 ist endständig und hat keine fünfte Stelle. In der vertragsärztlichen Versorgung wird ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit angegeben; während der Diagnostik ist V für Verdacht möglich, nach Abschluss G.

Laut Hinweistext beginnt die Störung mit einer Latenz von wenigen Wochen bis Monaten nach dem Trauma. Direkt nach dem Ereignis passt deshalb meist eher F43.0. Begleitende Angst oder Depression werden, wenn sie eigenständige Diagnosen rechtfertigen, zusätzlich kodiert.

Verwandte Kodes unter F43

Fragen zu F43.1

Was bedeutet F43.1?

F43.1 steht in der ICD-10-GM für die posttraumatische Belastungsstörung, kurz PTBS. Sie beschreibt eine verzögerte Reaktion auf ein außergewöhnlich bedrohliches oder katastrophales Ereignis.

Was ist der Unterschied zwischen F43.0 und F43.1?

F43.0, die akute Belastungsreaktion, beginnt meist innerhalb von Minuten nach dem Ereignis und geht innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen zurück. F43.1 setzt verzögert ein, oft nach Wochen oder Monaten, und hat einen längeren Verlauf.

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Die vorliegende Ausgabe beruht (1) auf der vollständigen amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, und (2) auf der australischen ICD-10-AM, First Edition.

Die englischsprachige Originalausgabe zu (1) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht als International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision, Geneva, WHO, Vol. 1, 1992; die englischsprachige Originalausgabe zu (2) wurde 1998 vom australischen National Centre for Classification in Health veröffentlicht als Volume 1 of The International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Revision, Australian Modification (ICD-10-AM), First Edition.

© zu (1): Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992

© zu (2): Commonwealth of Australia 1998

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist. Das Commonwealth of Australia hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung bzw. der Druck erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).