GOÄ-Ziffern: Liste aller Gebührennummern › Alle Ziffern aus Abschnitt O

GOÄ-Ziffer 5351: Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den…

Lysebehandlung, als Einzelbehandlung oder ergänzend zu den Leistungen nach Nummer 2826, 5345 oder 5348 - bei einer Lysedauer von mehr als einer Stunde -

Auf einen Blick

Abschnitt
O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Punktzahl
500
Art der Leistung
Technische Leistung (Faktor 1,0 bis 2,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,029,14 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,852,46 €
Höchstsatz2,572,86 €
Standardtarif, höchstens1,337,89 €
Basistarif, höchstens1,029,14 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 5351 berechnet wird

GOÄ 5351 ist eine technische Leistung (Abschnitte A, E und O des Gebührenverzeichnisses). Sie wird mit dem 1,0- bis 2,5-fachen Satz berechnet, bis zum 1,8-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,8-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für technische Leistungen nicht zulässig.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 5351 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

30 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 5351?

Beim einfachen Satz 29,14 €, beim 1,8-fachen Satz (Schwellenwert) 52,46 € und höchstens 72,86 € beim 2,5-fachen Satz. GOÄ 5351 hat 500 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 5351 eine Begründung?

Über dem 1,8-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Weitere Seiten