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GOÄ-Ziffer 1022: Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger…
Beistand bei einer Geburt, auch Risikogeburt, regelwidriger Kindslage, Mehrlingsgeburt, ausschließlich Kunsthilfe, sofern der Arzt die Geburt auf natürlichem Wege bis zur Beendigung geleitet hat
Auf einen Blick
- Abschnitt
- H · Geburtshilfe und Gynäkologie
- Punktzahl
- 1.300
- Art der Leistung
- Persönliche ärztliche Leistung (Faktor 1,0 bis 3,5)
Betrag nach Faktor
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfacher Satz | 1,0 | 75,77 € |
| Schwellenwert (darüber mit Begründung) | 2,3 | 174,28 € |
| Höchstsatz | 3,5 | 265,21 € |
| Standardtarif, höchstens | 1,7 | 128,81 € |
| Basistarif, höchstens | 1,2 | 90,93 € |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).
Wie GOÄ 1022 berechnet wird
GOÄ 1022 ist eine persönliche ärztliche Leistung aus Abschnitt H (Geburtshilfe und Gynäkologie). Sie wird mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz berechnet, bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung.
Über dem 2,3-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung, die sich auf diesen Patienten bezieht. Über dem 3,5-fachen Satz ist nur eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ möglich, die die Beihilfe nicht erstattet.
Welche Ziffern nicht neben GOÄ 1022 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.
GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico
In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.
30 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Wie viel kostet GOÄ 1022?
Beim einfachen Satz 75,77 €, beim 2,3-fachen Satz (Schwellenwert) 174,28 € und höchstens 265,21 € beim 3,5-fachen Satz. GOÄ 1022 hat 1.300 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.
Wann braucht GOÄ 1022 eine Begründung?
Über dem 2,3-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).