F41.0: Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst]

Endständiger Kode der ICD-10-GM 2026

Amtlicher Text der ICD-10-GM 2026

Beschreibung

Das wesentliche Kennzeichen sind wiederkehrende schwere Angstattacken (Panik), die sich nicht auf eine spezifische Situation oder besondere Umstände beschränken und deshalb auch nicht vorhersehbar sind. Wie bei anderen Angsterkrankungen zählen zu den wesentlichen Symptomen plötzlich auftretendes Herzklopfen, Brustschmerz, Erstickungsgefühle, Schwindel und Entfremdungsgefühle (Depersonalisation oder Derealisation). Oft entsteht sekundär auch die Furcht zu sterben, vor Kontrollverlust oder die Angst, wahnsinnig zu werden. Die Panikstörung soll nicht als Hauptdiagnose verwendet werden, wenn der Betroffene bei Beginn der Panikattacken an einer depressiven Störung leidet. Unter diesen Umständen sind die Panikattacken wahrscheinlich sekundäre Folge der Depression.

Inklusive

  • Panikattacke
  • Panikzustand

Exklusive

  • Panikstörung mit Agoraphobie (F40.01)

Bei F41, Andere Angststörungen (gilt für alle Kodes darunter)

Beschreibung

  • Bei diesen Störungen stellen Manifestationen der Angst die Hauptsymptome dar, ohne auf eine bestimmte Umgebungssituation bezogen zu sein. Depressive und Zwangssymptome, sogar einige Elemente phobischer Angst können vorhanden sein, vorausgesetzt, sie sind eindeutig sekundär oder weniger ausgeprägt.

Was F41.0 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil der ICD-10-GM

F41.0 beschreibt die Panikstörung: wiederkehrende schwere Angstattacken, die nicht an eine bestimmte Situation gebunden und deshalb nicht vorhersehbar sind. Typisch sind nach dem Hinweistext plötzliches Herzklopfen, Brustschmerz, Erstickungsgefühle, Schwindel und Entfremdungsgefühle. Panikattacke und Panikzustand sind als Inklusiva genannt.

Treten die Panikattacken zusammen mit Agoraphobie auf, gilt nicht F41.0, sondern F40.01. Die generalisierte Angststörung F41.1 ist durch anhaltende, frei flottierende Angst gekennzeichnet statt durch Attacken. Der Kode begegnet in Hausarztpraxen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Praxen.

Hinweise zur Kodierung

F41.0 ist endständig. In der vertragsärztlichen Versorgung wird das Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit ergänzt.

Die ICD-10-GM gibt einen wichtigen Hinweis: Leidet die Person bei Beginn der Panikattacken an einer depressiven Störung, soll die Panikstörung nicht als Hauptdiagnose verwendet werden, weil die Attacken dann wahrscheinlich Folge der Depression sind.

Verwandte Kodes unter F41

Fragen zu F41.0

Was bedeutet F41.0?

F41.0 ist der ICD-10-GM-Kode für die Panikstörung, auch episodisch paroxysmale Angst genannt. Gemeint sind wiederkehrende, nicht vorhersehbare Panikattacken.

Was ist der Unterschied zwischen F41.0 und F40.01?

F41.0 gilt für Panikattacken ohne Bindung an bestimmte Situationen. Besteht zusätzlich eine Agoraphobie, wird F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung kodiert; die ICD-10-GM schließt diese Kombination bei F41.0 aus.

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Die vorliegende Ausgabe beruht (1) auf der vollständigen amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, und (2) auf der australischen ICD-10-AM, First Edition.

Die englischsprachige Originalausgabe zu (1) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht als International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision, Geneva, WHO, Vol. 1, 1992; die englischsprachige Originalausgabe zu (2) wurde 1998 vom australischen National Centre for Classification in Health veröffentlicht als Volume 1 of The International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Revision, Australian Modification (ICD-10-AM), First Edition.

© zu (1): Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992

© zu (2): Commonwealth of Australia 1998

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist. Das Commonwealth of Australia hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung bzw. der Druck erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).