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GOÄ-Ziffer 609: Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und…

Bestimmung der absoluten und relativen Sekundenkapazität vor und nach Inhalation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen

Auf einen Blick

Abschnitt
F · Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Punktzahl
182
Art der Leistung
Technische Leistung (Faktor 1,0 bis 2,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,010,61 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,819,09 €
Höchstsatz2,526,52 €
Standardtarif, höchstens1,313,79 €
Basistarif, höchstens1,010,61 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 609 berechnet wird

GOÄ 609 ist eine technische Leistung (Abschnitte A, E und O des Gebührenverzeichnisses). Sie wird mit dem 1,0- bis 2,5-fachen Satz berechnet, bis zum 1,8-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,8-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für technische Leistungen nicht zulässig.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 609 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 609?

Beim einfachen Satz 10,61 €, beim 1,8-fachen Satz (Schwellenwert) 19,09 € und höchstens 26,52 € beim 2,5-fachen Satz. GOÄ 609 hat 182 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 609 eine Begründung?

Über dem 1,8-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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