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GOÄ-Ziffer 5803: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr…

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 5802 bei Bestrahlung von mehr als zwei Bestrahlungsfeldern bzw. Zielvolumina, je Fraktion

Auf einen Blick

Abschnitt
O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Punktzahl
100
Art der Leistung
Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,05,83 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 5803 berechnet wird

GOÄ 5803 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 5,83 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.

Neben welchen Leistungen GOÄ 5803 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

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In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 5803?

GOÄ 5803 hat 100 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 5,83 €.

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