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GOÄ-Ziffer 52: Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des…

Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)

Auf einen Blick

Abschnitt
B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
100
Art der Leistung
Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,05,83 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 52 berechnet wird

GOÄ 52 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 5,83 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.

Neben welchen Leistungen GOÄ 52 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 52?

GOÄ 52 hat 100 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 5,83 €.

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