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GOÄ-Ziffer 52: Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des…
Aufsuchen eines Patienten außerhalb der Praxisräume oder des Krankenhauses durch nichtärztliches Personal im Auftrag des niedergelassenen Arztes (z.B. zur Durchführung von kapillaren oder venösen Blutentnahmen, Wundbehandlungen, Verbandwechsel, Katheterwechsel)
Auf einen Blick
- Abschnitt
- B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen
- Punktzahl
- 100
- Art der Leistung
- Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig
Betrag nach Faktor
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfacher Satz | 1,0 | 5,83 € |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).
Wie GOÄ 52 berechnet wird
GOÄ 52 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 5,83 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.
Neben welchen Leistungen GOÄ 52 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.
GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico
In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.
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Wie viel kostet GOÄ 52?
GOÄ 52 hat 100 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 5,83 €.