GOÄ-Ziffern: Liste aller Gebührennummern › Alle Ziffern aus Abschnitt O

GOÄ-Ziffer 5168: Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken…

Pharyngographie unter Verwendung kinematographischer Techniken - einschließlich Durchleuchtung(en) -, als selbständige Leistung

Auf einen Blick

Abschnitt
O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, Magnetresonanztomographie und Strahlentherapie
Punktzahl
800
Art der Leistung
Technische Leistung (Faktor 1,0 bis 2,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,046,63 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,883,93 €
Höchstsatz2,5116,57 €
Standardtarif, höchstens1,360,62 €
Basistarif, höchstens1,046,63 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 5168 berechnet wird

GOÄ 5168 ist eine technische Leistung (Abschnitte A, E und O des Gebührenverzeichnisses). Sie wird mit dem 1,0- bis 2,5-fachen Satz berechnet, bis zum 1,8-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,8-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für technische Leistungen nicht zulässig.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 5168 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

30 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 5168?

Beim einfachen Satz 46,63 €, beim 1,8-fachen Satz (Schwellenwert) 83,93 € und höchstens 116,57 € beim 2,5-fachen Satz. GOÄ 5168 hat 800 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 5168 eine Begründung?

Über dem 1,8-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Weitere Seiten