GOÄ-Ziffern: Liste aller Gebührennummern › Alle Ziffern aus Abschnitt D

GOÄ-Ziffer 490: Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke

Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke

Auf einen Blick

Abschnitt
D · Anästhesieleistungen
Punktzahl
61
Art der Leistung
Persönliche ärztliche Leistung (Faktor 1,0 bis 3,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,03,56 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)2,38,18 €
Höchstsatz3,512,44 €
Standardtarif, höchstens1,76,04 €
Basistarif, höchstens1,24,27 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 490 berechnet wird

GOÄ 490 ist eine persönliche ärztliche Leistung aus Abschnitt D (Anästhesieleistungen). Sie wird mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz berechnet, bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 2,3-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung, die sich auf diesen Patienten bezieht. Über dem 3,5-fachen Satz ist nur eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ möglich, die die Beihilfe nicht erstattet.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 490 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

30 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 490?

Beim einfachen Satz 3,56 €, beim 2,3-fachen Satz (Schwellenwert) 8,18 € und höchstens 12,44 € beim 3,5-fachen Satz. GOÄ 490 hat 61 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 490 eine Begründung?

Über dem 2,3-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Weitere Seiten