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GOÄ-Ziffer 449: Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden…
Beobachtung und Betreuung eines Kranken über mehr als vier Stunden während der Aufwach- und/oder Erholungszeit bis zum Eintritt der Transportfähigkeit nach zuschlagsberechtigten ambulanten operativen Leistungen bei Durchführung unter zuschlagsberechtigten ambulanten Anästhesien bzw. Narkosen
Auf einen Blick
- Abschnitt
- C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
- Punktzahl
- 900
- Art der Leistung
- Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig
Betrag nach Faktor
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfacher Satz | 1,0 | 52,46 € |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).
Wie GOÄ 449 berechnet wird
GOÄ 449 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 52,46 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.
Neben welchen Leistungen GOÄ 449 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.
GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico
In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.
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Wie viel kostet GOÄ 449?
GOÄ 449 hat 900 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 52,46 €.