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GOÄ-Ziffer 406: Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher…

Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 - bei zusätzlicher Farbkodierung -

Auf einen Blick

Abschnitt
C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
200
Art der Leistung
Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,011,66 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 406 berechnet wird

GOÄ 406 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 11,66 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.

Neben welchen Leistungen GOÄ 406 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

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In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 406?

GOÄ 406 hat 200 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 11,66 €.

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