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GOÄ-Ziffer 4007: Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4006

Auf einen Blick

Abschnitt
M · Laboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
3.600
Art der Leistung
Laborleistung (Faktor 1,0 bis 1,3)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,0209,83 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,15241,31 €
Höchstsatz1,3272,78 €
Standardtarif, höchstens1,1230,82 €
Basistarif, höchstens0,9188,85 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 4007 berechnet wird

GOÄ 4007 ist eine Laborleistung (Abschnitt M und Nr. 437). Sie wird mit dem 1,0- bis 1,3-fachen Satz berechnet, bis zum 1,15-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,15-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für Laborleistungen nicht zulässig.

Höchstwerte und Ausschlüsse für Laborleistungen regeln die Bestimmungen des Abschnitts M; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 4007?

Beim einfachen Satz 209,83 €, beim 1,15-fachen Satz (Schwellenwert) 241,31 € und höchstens 272,78 € beim 1,3-fachen Satz. GOÄ 4007 hat 3.600 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 4007 eine Begründung?

Über dem 1,15-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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