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GOÄ-Ziffer 4005: Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004

Höchstwert für die Leistung nach Nummer 4004

Auf einen Blick

Abschnitt
M · Laboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
3.000
Art der Leistung
Laborleistung (Faktor 1,0 bis 1,3)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,0174,86 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,15201,09 €
Höchstsatz1,3227,32 €
Standardtarif, höchstens1,1192,35 €
Basistarif, höchstens0,9157,38 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 4005 berechnet wird

GOÄ 4005 ist eine Laborleistung (Abschnitt M und Nr. 437). Sie wird mit dem 1,0- bis 1,3-fachen Satz berechnet, bis zum 1,15-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,15-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für Laborleistungen nicht zulässig.

Höchstwerte und Ausschlüsse für Laborleistungen regeln die Bestimmungen des Abschnitts M; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 4005?

Beim einfachen Satz 174,86 €, beim 1,15-fachen Satz (Schwellenwert) 201,09 € und höchstens 227,32 € beim 1,3-fachen Satz. GOÄ 4005 hat 3.000 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 4005 eine Begründung?

Über dem 1,15-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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