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GOÄ-Ziffer 3724: D-Xylose, photometrisch

D-Xylose, photometrisch

Auf einen Blick

Abschnitt
M · Laboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
200
Art der Leistung
Laborleistung (Faktor 1,0 bis 1,3)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,011,66 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,1513,41 €
Höchstsatz1,315,15 €
Standardtarif, höchstens1,112,82 €
Basistarif, höchstens0,910,49 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 3724 berechnet wird

GOÄ 3724 ist eine Laborleistung (Abschnitt M und Nr. 437). Sie wird mit dem 1,0- bis 1,3-fachen Satz berechnet, bis zum 1,15-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,15-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für Laborleistungen nicht zulässig.

Höchstwerte und Ausschlüsse für Laborleistungen regeln die Bestimmungen des Abschnitts M; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 3724?

Beim einfachen Satz 11,66 €, beim 1,15-fachen Satz (Schwellenwert) 13,41 € und höchstens 15,15 € beim 1,3-fachen Satz. GOÄ 3724 hat 200 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 3724 eine Begründung?

Über dem 1,15-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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