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GOÄ-Ziffer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch…

Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550

Auf einen Blick

Abschnitt
M · Laboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
20
Art der Leistung
Laborleistung (Faktor 1,0 bis 1,3)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,01,17 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,151,34 €
Höchstsatz1,31,52 €
Standardtarif, höchstens1,11,28 €
Basistarif, höchstens0,91,05 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 3551 berechnet wird

GOÄ 3551 ist eine Laborleistung (Abschnitt M und Nr. 437). Sie wird mit dem 1,0- bis 1,3-fachen Satz berechnet, bis zum 1,15-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,15-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für Laborleistungen nicht zulässig.

Höchstwerte und Ausschlüsse für Laborleistungen regeln die Bestimmungen des Abschnitts M; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 3551?

Beim einfachen Satz 1,17 €, beim 1,15-fachen Satz (Schwellenwert) 1,34 € und höchstens 1,52 € beim 1,3-fachen Satz. GOÄ 3551 hat 20 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 3551 eine Begründung?

Über dem 1,15-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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