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GOÄ-Ziffer 3511: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern…

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigten Reagenzträgern oder Reagenzzubereitungen und visueller Auswertung (z.B. Glukose, Harnstoff, Urinteststreifen), qualitativ oder semiquantitativ, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung

Auf einen Blick

Abschnitt
M · Laboratoriumsuntersuchungen
Punktzahl
50
Art der Leistung
Laborleistung (Faktor 1,0 bis 1,3)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,02,91 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)1,153,35 €
Höchstsatz1,33,79 €
Standardtarif, höchstens1,13,21 €
Basistarif, höchstens0,92,62 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 3511 berechnet wird

GOÄ 3511 ist eine Laborleistung (Abschnitt M und Nr. 437). Sie wird mit dem 1,0- bis 1,3-fachen Satz berechnet, bis zum 1,15-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 1,15-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung. Eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ ist für Laborleistungen nicht zulässig.

Höchstwerte und Ausschlüsse für Laborleistungen regeln die Bestimmungen des Abschnitts M; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 3511?

Beim einfachen Satz 2,91 €, beim 1,15-fachen Satz (Schwellenwert) 3,35 € und höchstens 3,79 € beim 1,3-fachen Satz. GOÄ 3511 hat 50 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 3511 eine Begründung?

Über dem 1,15-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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