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GOÄ-Ziffer 3310: Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe…

Abdrücke oder Modellherstellung durch Gips oder andere Werkstoffe für eine Hand oder für einen Fuß mit oder ohne Positiv

Auf einen Blick

Abschnitt
L · Chirurgie, Orthopädie
Punktzahl
76
Art der Leistung
Persönliche ärztliche Leistung (Faktor 1,0 bis 3,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,04,43 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)2,310,19 €
Höchstsatz3,515,50 €
Standardtarif, höchstens1,77,53 €
Basistarif, höchstens1,25,32 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 3310 berechnet wird

GOÄ 3310 ist eine persönliche ärztliche Leistung aus Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie). Sie wird mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz berechnet, bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 2,3-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung, die sich auf diesen Patienten bezieht. Über dem 3,5-fachen Satz ist nur eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ möglich, die die Beihilfe nicht erstattet.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 3310 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 3310?

Beim einfachen Satz 4,43 €, beim 2,3-fachen Satz (Schwellenwert) 10,19 € und höchstens 15,50 € beim 3,5-fachen Satz. GOÄ 3310 hat 76 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 3310 eine Begründung?

Über dem 2,3-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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