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GOÄ-Ziffer 209: Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder…

Großflächiges Auftragen von Externa (z.B. Salben, Cremes, Puder, Lotionen, Lösungen) zur Behandlung von Hautkrankheiten mindestens einer Körperregion (Extremität, Kopf, Brust, Bauch, Rücken), je Sitzung

Auf einen Blick

Abschnitt
C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen
Punktzahl
150
Art der Leistung
Persönliche ärztliche Leistung (Faktor 1,0 bis 3,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,08,74 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)2,320,11 €
Höchstsatz3,530,60 €
Standardtarif, höchstens1,714,86 €
Basistarif, höchstens1,210,49 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 209 berechnet wird

GOÄ 209 ist eine persönliche ärztliche Leistung aus Abschnitt C (Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen). Sie wird mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz berechnet, bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 2,3-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung, die sich auf diesen Patienten bezieht. Über dem 3,5-fachen Satz ist nur eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ möglich, die die Beihilfe nicht erstattet.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 209 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 209?

Beim einfachen Satz 8,74 €, beim 2,3-fachen Satz (Schwellenwert) 20,11 € und höchstens 30,60 € beim 3,5-fachen Satz. GOÄ 209 hat 150 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 209 eine Begründung?

Über dem 2,3-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

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