GOÄ-Ziffern: Liste aller Gebührennummern › Alle Ziffern aus Abschnitt J

GOÄ-Ziffer 1586: Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher…

Entfernung eines oder mehrerer größerer Polypen oder ähnlicher Gebilde aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle, auch in mehreren Sitzungen

Auf einen Blick

Abschnitt
J · Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Punktzahl
296
Art der Leistung
Persönliche ärztliche Leistung (Faktor 1,0 bis 3,5)

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,017,25 €
Schwellenwert (darüber mit Begründung)2,339,68 €
Höchstsatz3,560,39 €
Standardtarif, höchstens1,729,33 €
Basistarif, höchstens1,220,70 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 1586 berechnet wird

GOÄ 1586 ist eine persönliche ärztliche Leistung aus Abschnitt J (Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde). Sie wird mit dem 1,0- bis 3,5-fachen Satz berechnet, bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung.

Über dem 2,3-fachen Satz verlangt § 12 Abs. 3 GOÄ eine schriftliche Begründung, die sich auf diesen Patienten bezieht. Über dem 3,5-fachen Satz ist nur eine Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ möglich, die die Beihilfe nicht erstattet.

Welche Ziffern nicht neben GOÄ 1586 berechnet werden dürfen, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico

In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

30 Tage kostenlos testen

Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 1586?

Beim einfachen Satz 17,25 €, beim 2,3-fachen Satz (Schwellenwert) 39,68 € und höchstens 60,39 € beim 3,5-fachen Satz. GOÄ 1586 hat 296 Punkte; der Punktwert beträgt 5,82873 Cent.

Wann braucht GOÄ 1586 eine Begründung?

Über dem 2,3-fachen Satz. Die Begründung muss erklären, warum die Leistung bei diesem Patienten schwieriger oder zeitaufwendiger war als üblich (§ 12 Abs. 3 GOÄ).

Weitere Seiten