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GOÄ-Ziffer 102: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer…

Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer Leiche mit einer dem Arzt oder der Ärztin unbekannten Identität und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten)

Auf einen Blick

Abschnitt
B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
474
Art der Leistung
Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig
Mindestdauer
10 Minuten

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,027,63 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 102 berechnet wird

GOÄ 102 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 27,63 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.

Neben welchen Leistungen GOÄ 102 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

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In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 102?

GOÄ 102 hat 474 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 27,63 €.

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