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GOÄ-Ziffer 102: Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer…
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 100 oder 101 bei einer Leiche mit einer dem Arzt oder der Ärztin unbekannten Identität und/oder besonderen Todesumständen (zusätzliche Dauer mindestens 10 Minuten)
Auf einen Blick
- Abschnitt
- B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen
- Punktzahl
- 474
- Art der Leistung
- Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig
- Mindestdauer
- 10 Minuten
Betrag nach Faktor
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfacher Satz | 1,0 | 27,63 € |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).
Wie GOÄ 102 berechnet wird
GOÄ 102 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 27,63 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.
Neben welchen Leistungen GOÄ 102 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.
GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico
In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.
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Wie viel kostet GOÄ 102?
GOÄ 102 hat 474 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 27,63 €.