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GOÄ-Ziffer 100: Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen…

Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 20 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (vorläufige Leichenschau) Dauert die Leistung nach Nummer 100 weniger als 20 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 10 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.

Auf einen Blick

Abschnitt
B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen
Punktzahl
1.896
Art der Leistung
Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig
Mindestdauer
20 Minuten

Betrag nach Faktor

SatzFaktorBetrag
Einfacher Satz1,0110,51 €

Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).

Wie GOÄ 100 berechnet wird

GOÄ 100 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 110,51 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.

Neben welchen Leistungen GOÄ 100 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.

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In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.

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Häufige Fragen

Wie viel kostet GOÄ 100?

GOÄ 100 hat 1.896 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 110,51 €.

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