GOÄ-Ziffern: Liste aller Gebührennummern › Alle Ziffern aus Abschnitt B
GOÄ-Ziffer 100: Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen…
Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer vorläufigen Todesbescheinigung gemäß landesrechtlicher Bestimmungen, gegebenenfalls einschließlich Aktenstudium und Einholung von Auskünften bei Angehörigen, vorbehandelnden Ärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten (Dauer mindestens 20 Minuten), gegebenenfalls einschließlich Aufsuchen (vorläufige Leichenschau) Dauert die Leistung nach Nummer 100 weniger als 20 Minuten (ohne Aufsuchen), mindestens aber 10 Minuten (ohne Aufsuchen), sind 60 Prozent der Gebühr zu berechnen.
Auf einen Blick
- Abschnitt
- B · Grundleistungen und allgemeine Leistungen
- Punktzahl
- 1.896
- Art der Leistung
- Nur mit dem einfachen Satz berechnungsfähig
- Mindestdauer
- 20 Minuten
Betrag nach Faktor
| Satz | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Einfacher Satz | 1,0 | 110,51 € |
Punktzahl × 5,82873 Cent × Faktor, auf den Cent gerundet (§ 5 GOÄ).
Wie GOÄ 100 berechnet wird
GOÄ 100 darf nach den Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 110,51 €. Ein höherer Faktor ist nicht zulässig.
Neben welchen Leistungen GOÄ 100 berechnet werden darf, regeln die Bestimmungen des Gebührenverzeichnisses; diese Seite gibt sie nicht wieder.
GOÄ-Rechnungen mit CloudMedico
In CloudMedico wählen Sie die Ziffer aus diesem Verzeichnis, setzen den Faktor und schreiben über dem Schwellenwert eine Begründung; den Betrag rechnet CloudMedico aus, die Rechnung enthält die Angaben nach § 12 GOÄ.
30 Tage kostenlos testenHäufige Fragen
Wie viel kostet GOÄ 100?
GOÄ 100 hat 1.896 Punkte und darf nur mit dem einfachen Satz berechnet werden: 110,51 €.