8-930: Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes

Endständiger Kode des OPS 2026Nur einmal pro stationärem AufenthaltKapitel 8: Nicht operative therapeutische Maßnahmen

Amtlicher Text des OPS 2026

Hinweis

  • Dieser Kode ist nur für intensivmedizinisch versorgte Patienten anzugeben. Dieser Kode umfasst das kontinuierliche EKG-Monitoring, das Monitoring des Blutdruckes, die Messung von Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und sonstigen Vitalparametern sowie die Bilanzierung

Bei 8-93, Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf (gilt für alle Kodes darunter)

Inklusive

  • Auswertung und klinische Beurteilung

Hinweis

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben

Was 8-930 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil des OPS

8-930 verschlüsselt das Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendrucks und des zentralen Venendrucks. Es umfasst kontinuierliches EKG-Monitoring, Blutdruck, Atemfrequenz, Sauerstoffsättigung und weitere Vitalparameter sowie die Bilanzierung, mit Auswertung und klinischer Beurteilung.

Der Kode ist nur für intensivmedizinisch versorgte Patienten anzugeben. Mit Messung des zentralen Venendrucks oder des Pulmonalarteriendrucks gelten die Nachbarkodes 8-931 und 8-932.

Hinweise zur Kodierung

8-930 ist endständig und, wie jeder Kode aus 8-93, nur einmal pro stationärem Aufenthalt anzugeben.

Benachbarte Kodes

Fragen zu 8-930

Darf 8-930 auf der Normalstation kodiert werden?

Nein. Der OPS beschränkt 8-930 auf intensivmedizinisch versorgte Patienten.

Was ist der Unterschied zwischen 8-930 und 8-931?

8-931 umfasst zusätzlich die Messung des zentralen Venendrucks. 8-930 gilt für das Monitoring ohne zentralen Venendruck und ohne Pulmonalarteriendruck.

Alle OPS-Kodes durchsuchenKapitel 8 im Überblick

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OPS Version 2026, Systematisches Verzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).