8-800: Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat

Nicht endständig: einen Kode darunter verwendenNur einmal pro stationärem AufenthaltKapitel 8: Nicht operative therapeutische Maßnahmen

Amtlicher Text des OPS 2026

Inklusive

  • Bedside-Test

Hinweis

  • Für Einzeltransfusionen gleichen Typs ist nur ein Kode pro stationären Aufenthalt anzugeben
  • Die Eigenblutspende ist gesondert zu kodieren (8-803.0)

Bei 8-80, Transfusion von Blutzellen (gilt für alle Kodes darunter)

Exklusive

  • Intrauterine Transfusion (5-754.0)

Was 8-800 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil des OPS

8-800 verschlüsselt die Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat, einschließlich des Bedside-Tests. Die fünfte Stelle nennt das Präparat, etwa 8-800.c für Erythrozytenkonzentrat und verschiedene Stellen für Apherese-, pathogeninaktivierte und patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate.

Die intrauterine Transfusion hat einen eigenen Kode (5-754.0), die Eigenblutspende wird gesondert kodiert (8-803.0).

Hinweise zur Kodierung

Für Einzeltransfusionen gleichen Typs ist nur ein Kode pro stationärem Aufenthalt anzugeben. Bei Erythrozytenkonzentrat richtet sich die sechste Stelle nach der Zahl der Transfusionseinheiten, beginnend bei 8-800.c0 für 1 bis unter 6 TE.

Kodes unter 8-800

Benachbarte Kodes

Fragen zu 8-800

Welcher OPS-Kode gilt für die Gabe von Erythrozytenkonzentraten?

8-800.c, mit der Zahl der Transfusionseinheiten in der sechsten Stelle, etwa 8-800.c0 für 1 bis unter 6 TE.

Wird jede Transfusion einzeln kodiert?

Nein. Für Transfusionen gleichen Typs ist nur ein Kode pro stationärem Aufenthalt anzugeben.

Alle OPS-Kodes durchsuchenKapitel 8 im Überblick

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OPS Version 2026, Systematisches Verzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).