1-945: Diagnostik bei Verdacht auf Gefährdung von Kindeswohl und Kindergesundheit

Nicht endständig: einen Kode darunter verwendenKapitel 1: Diagnostische Maßnahmen

Amtlicher Text des OPS 2026

Hinweis

  • Mit diesem Kode ist die standardisierte und multiprofessionelle (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, -missbrauch und -vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom [Münchhausen syndrome by proxy] zu kodieren
  • Alle nachfolgenden Leistungen müssen im Rahmen desselben stationären Aufenthaltes erbracht werden
  • Die Kodes sind nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben
  • Strukturmerkmale:
    • Multiprofessionelles Team (mindestens ein Arzt, ein Sozialarbeiter oder eine pädagogisch-pflegerische Fachkraft, ein Psychologe oder ein Psychotherapeut oder ein Fachpsychotherapeut oder eine sozialpädagogische oder heilpädagogische Fachkraft in psychotherapeutischer Ausbildung und eine Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege) mit Behandlungsleitung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Mindestmerkmale:
    • Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen in Summe erbracht:
    • Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)
    • Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen in Summe erbracht:
    • Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung
    • Mehrdimensionale Diagnostik von jeweils mindestens 30 Minuten in mindestens 3 Disziplinen wie Kinder- und Jugendmedizin, Kinderchirurgie, Kinderradiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologie und Sozialdienst bzw. solchen mit Expertise für Kinderschutz und/oder für Patienten des Kindes- und Jugendalters (z.B. Rechtsmedizin, Chirurgie, Radiologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Gynäkologie, Neurologie und Neurochirurgie, Ophthalmologie, Zahnmedizin und Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie). Es werden im diagnostischen Einzelkontakt durch die oben genannten Berufsgruppen alle folgenden Leistungen in Summe erbracht:
    • Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen
    • Durchführung von mindestens einer Fallbesprechung mit mindestens 3 Fachdisziplinen zusammen mit einer Fachkraft für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege mit Dokumentation
    • Ggf. Kontaktaufnahme mit der Jugendhilfe

Was 1-945 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil des OPS

1-945 verschlüsselt die standardisierte, multiprofessionelle Diagnostik bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung sowie bei Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Sie umfasst somatische, psychologische und psychosoziale Diagnostik durch ein Team aus mindestens Arzt, Sozialarbeit oder pädagogisch-pflegerischer Fachkraft und Psychologie.

Die Kodes gelten nur für Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, und alle Leistungen müssen im selben stationären Aufenthalt erbracht werden.

Hinweise zur Kodierung

Die fünfte Stelle unterscheidet: 1-945.0 ohne weitere Maßnahmen, 1-945.1 mit mindestens einer spezifisch protokollierten Fallkonferenz. Die Diagnostik muss in mindestens drei Disziplinen jeweils mindestens 30 Minuten umfassen.

Kodes unter 1-945

Benachbarte Kodes

Fragen zu 1-945

Für welches Alter gilt 1-945?

Nur für Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Was unterscheidet 1-945.1 von 1-945.0?

1-945.1 verlangt zusätzlich mindestens eine spezifisch protokollierte Fallkonferenz.

Alle OPS-Kodes durchsuchenKapitel 1 im Überblick

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OPS Version 2026, Systematisches Verzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).