1-717: Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials

Nicht endständig: einen Kode darunter verwendenKapitel 1: Diagnostische Maßnahmen

Amtlicher Text des OPS 2026

Exklusive

  • Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf intensivmedizinischer oder nicht intensivmedizinischer spezialisierter Beatmungsentwöhnungs-Einheit (8-718.8 ff.) (8-718.9 ff.)

Hinweis

  • Diese Kodes sind nach der Vereinbarung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 8 KHEntgG über das Nähere zu Abschlägen bei Nichteinschätzung des Beatmungsstatus/Beatmungsentwöhnungspotenzials und fehlender Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung (B-BEP-Abschlagsvereinbarung) in der jeweils geltenden Fassung anzugeben
  • Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren (8-716 ff.)
  • Mindestmerkmale:
    • Durchführung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder einen Facharzt mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit. Die Durchführung kann auch telemedizinisch erfolgen
    • Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
    • Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)
    • Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
    • Hämodynamischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz)
    • Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft:
    • Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)
    • Beurteilung der NIV-Fähigkeit
    • Beurteilung der NIV-Fähigkeit
    • Feststellung der Gasaustauschparameter (z.B. pO2, pH, pCO2, sO2) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO2-Messung)
    • Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO2 oder O2-Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist)
    • Feststellung der Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Atemminutenvolumen, Beatmungsdrücke)
    • Beurteilung des Beatmungsentwöhnungspotenzials unter Berücksichtigung der erhobenen Befunde

Was 1-717 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil des OPS

1-717 verschlüsselt die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials bei beatmeten Patienten. Durchgeführt wird sie von einem Facharzt mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder entsprechender Erfahrung, anhand festgelegter Kriterien wie Atemmechanik, hämodynamischem Status und Sedierungsscore.

Der Kode ist nach der B-BEP-Abschlagsvereinbarung (§ 9 Absatz 1a Nummer 8 KHEntgG) anzugeben: Ohne Einschätzung und ohne Verordnung der nötigen Anschlussversorgung drohen Abschläge.

Hinweise zur Kodierung

Die fünfte Stelle nennt das Ergebnis: 1-717.0 mit Feststellung eines nicht vorhandenen Entwöhnungspotenzials, 1-717.1 mit Indikation zur weiteren Beatmungsentwöhnung.

Ausgeschlossen ist die Feststellung im Rahmen einer prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer spezialisierten Einheit. Die Einleitung einer häuslichen Beatmung im selben Aufenthalt wird gesondert kodiert (8-716).

Kodes unter 1-717

Benachbarte Kodes

Fragen zu 1-717

Wozu dient OPS 1-717?

Er dokumentiert, dass bei einem beatmeten Patienten der Beatmungsstatus und das Potenzial zur Entwöhnung festgestellt wurden. Das verlangt die B-BEP-Abschlagsvereinbarung.

Was ist der Unterschied zwischen 1-717.0 und 1-717.1?

1-717.0 gilt, wenn kein Entwöhnungspotenzial besteht, 1-717.1, wenn die Indikation zur weiteren Beatmungsentwöhnungsbehandlung gestellt wird.

Alle OPS-Kodes durchsuchenKapitel 1 im Überblick

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OPS Version 2026, Systematisches Verzeichnis, gültig ab 1. Januar 2026.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).