F40.2: Spezifische (isolierte) Phobien

Endständiger Kode der ICD-10-GM 2026

Amtlicher Text der ICD-10-GM 2026

Beschreibung

Phobien, die auf eng umschriebene Situationen wie Nähe von bestimmten Tieren, Höhen, Donner, Dunkelheit, Fliegen, geschlossene Räume, Urinieren oder Defäkieren auf öffentlichen Toiletten, Genuss bestimmter Speisen, Zahnarztbesuch oder auf den Anblick von Blut oder Verletzungen beschränkt sind. Obwohl die auslösende Situation streng begrenzt ist, kann sie Panikzustände wie bei Agoraphobie oder sozialer Phobie hervorrufen.

Inklusive

  • Akrophobie
  • Einfache Phobie
  • Klaustrophobie
  • Tierphobien

Exklusive

  • Dysmorphophobie (nicht wahnhaft) (F45.2)
  • Nosophobie (F45.2)

Bei F40, Phobische Störungen (gilt für alle Kodes darunter)

Beschreibung

  • Eine Gruppe von Störungen, bei der Angst ausschließlich oder überwiegend durch eindeutig definierte, eigentlich ungefährliche Situationen hervorgerufen wird. In der Folge werden diese Situationen typischerweise vermieden oder mit Furcht ertragen. Die Befürchtungen des Patienten können sich auf Einzelsymptome wie Herzklopfen oder Schwächegefühl beziehen, häufig gemeinsam mit sekundären Ängsten vor dem Sterben, Kontrollverlust oder dem Gefühl, wahnsinnig zu werden. Allein die Vorstellung, dass die phobische Situation eintreten könnte, erzeugt meist schon Erwartungsangst. Phobische Angst tritt häufig gleichzeitig mit Depression auf. Ob zwei Diagnosen, phobische Störung und depressive Episode, erforderlich sind, richtet sich nach dem zeitlichen Verlauf beider Zustandsbilder und nach therapeutischen Erwägungen zum Zeitpunkt der Konsultation.

Was F40.2 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil der ICD-10-GM

F40.2 umfasst Phobien, die auf eng umschriebene Situationen beschränkt sind, etwa die Nähe bestimmter Tiere, Höhen, Dunkelheit, Fliegen, geschlossene Räume, Zahnarztbesuche oder den Anblick von Blut. Die ICD-10-GM ordnet hier Akrophobie, Klaustrophobie, Tierphobien und die einfache Phobie ein. Der Kode begegnet vor allem in psychotherapeutischen Praxen.

Soziale Phobien sind F40.1, die Agoraphobie F40.0. Ausgeschlossen sind die nicht wahnhafte Dysmorphophobie und die Nosophobie, also die Angst vor einer Krankheit; beide gehören zur hypochondrischen Störung F45.2.

Hinweise zur Kodierung

F40.2 ist endständig. In der vertragsärztlichen Versorgung kommt ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit hinzu.

Auch wenn die auslösende Situation eng begrenzt ist, kann sie laut Hinweistext Panikzustände auslösen. Das allein macht aus F40.2 keine Panikstörung F41.0.

Verwandte Kodes unter F40

Fragen zu F40.2

Was bedeutet F40.2?

F40.2 ist der ICD-10-GM-Kode für spezifische, isolierte Phobien, also Ängste vor eng umschriebenen Situationen oder Objekten, zum Beispiel Höhenangst, Platzangst in engen Räumen oder Tierphobien.

Gehört Angst vor Krankheiten zu F40.2?

Nein. Die Nosophobie, die Angst vor einer Krankheit, ist bei F40.2 ausgeschlossen und gehört zur hypochondrischen Störung F45.2.

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Die vorliegende Ausgabe beruht (1) auf der vollständigen amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, und (2) auf der australischen ICD-10-AM, First Edition.

Die englischsprachige Originalausgabe zu (1) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht als International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision, Geneva, WHO, Vol. 1, 1992; die englischsprachige Originalausgabe zu (2) wurde 1998 vom australischen National Centre for Classification in Health veröffentlicht als Volume 1 of The International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Revision, Australian Modification (ICD-10-AM), First Edition.

© zu (1): Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992

© zu (2): Commonwealth of Australia 1998

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist. Das Commonwealth of Australia hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung bzw. der Druck erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).