F33.0: Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode

Endständiger Kode der ICD-10-GM 2026

Amtlicher Text der ICD-10-GM 2026

Beschreibung

Eine Störung, die durch wiederholte depressive Episoden gekennzeichnet ist, wobei die gegenwärtige Episode leicht ist (siehe F32.0), ohne Manie in der Anamnese.

Bei F33, Rezidivierende depressive Störung (gilt für alle Kodes darunter)

Beschreibung

  • Hierbei handelt es sich um eine Störung, die durch wiederholte depressive Episoden (F32.-) charakterisiert ist. In der Anamnese finden sich dabei keine unabhängigen Episoden mit gehobener Stimmung und vermehrtem Antrieb (Manie). Kurze Episoden von leicht gehobener Stimmung und Überaktivität (Hypomanie) können allerdings unmittelbar nach einer depressiven Episode, manchmal durch eine antidepressive Behandlung mitbedingt, aufgetreten sein. Die schwereren Formen der rezidivierenden depressiven Störung (F33.2 und .3) haben viel mit den früheren Konzepten der manisch-depressiven Krankheit, der Melancholie, der vitalen Depression und der endogenen Depression gemeinsam. Die erste Episode kann in jedem Alter zwischen Kindheit und Senium auftreten, der Beginn kann akut oder schleichend sein, die Dauer reicht von wenigen Wochen bis zu vielen Monaten. Das Risiko, dass ein Patient mit rezidivierender depressiver Störung eine manische Episode entwickelt, wird niemals vollständig aufgehoben, gleichgültig, wie viele depressive Episoden aufgetreten sind. Bei Auftreten einer manischen Episode ist die Diagnose in bipolare affektive Störung zu ändern (F31.-).

Inklusive

  • Rezidivierende Episoden (F33.0 oder F33.1): depressive Reaktion
  • Rezidivierende Episoden (F33.0 oder F33.1): psychogene Depression
  • Rezidivierende Episoden (F33.0 oder F33.1): reaktive Depression
  • Saisonale depressive Störung

Exklusive

  • Rezidivierende kurze depressive Episoden (F38.1)

Was F33.0 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil der ICD-10-GM

F33.0 beschreibt eine wiederkehrende Depression, bei der die aktuelle Episode leicht ist. Voraussetzung sind frühere depressive Episoden, aber keine eigenständige Manie in der Vorgeschichte. Auch die saisonale depressive Störung gehört zu F33. Der Kode begegnet in psychotherapeutischen, psychiatrischen und hausärztlichen Praxen.

Bei einer erstmaligen leichten Episode gilt F32.0. Eine chronische leichtere Verstimmung über Jahre ohne abgegrenzte Episoden ist die Dysthymia F34.1. Rezidivierende kurze depressive Episoden sind ausgeschlossen und gehören zu F38.1.

Hinweise zur Kodierung

F33.0 ist endständig. In der vertragsärztlichen Versorgung kommt ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit hinzu.

Kodiert wird immer der Schweregrad der gegenwärtigen Episode. Ist die Person zwischen den Episoden beschwerdefrei, sieht die ICD-10-GM dafür F33.4 vor.

Verwandte Kodes unter F33

Fragen zu F33.0

Was bedeutet F33.0?

F33.0 ist der ICD-10-GM-Kode für eine rezidivierende depressive Störung mit einer gegenwärtig leichten Episode.

Was ist der Unterschied zwischen F33.0 und F33.4?

F33.0 gilt, wenn aktuell eine leichte depressive Episode besteht. F33.4 beschreibt die rezidivierende depressive Störung, die gegenwärtig remittiert ist, also ohne aktuelle Episode.

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Die vorliegende Ausgabe beruht (1) auf der vollständigen amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, und (2) auf der australischen ICD-10-AM, First Edition.

Die englischsprachige Originalausgabe zu (1) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht als International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision, Geneva, WHO, Vol. 1, 1992; die englischsprachige Originalausgabe zu (2) wurde 1998 vom australischen National Centre for Classification in Health veröffentlicht als Volume 1 of The International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Revision, Australian Modification (ICD-10-AM), First Edition.

© zu (1): Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992

© zu (2): Commonwealth of Australia 1998

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist. Das Commonwealth of Australia hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung bzw. der Druck erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).