F10.2: Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom

Endständiger Kode der ICD-10-GM 2026

Amtlicher Text der ICD-10-GM 2026

Beschreibung

Eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Substanzgebrauch entwickeln. Typischerweise besteht ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Substanzgebrauch trotz schädlicher Folgen. Dem Substanzgebrauch wird Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen gegeben. Es entwickelt sich eine Toleranzerhöhung und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom. Das Abhängigkeitssyndrom kann sich auf einen einzelnen Stoff beziehen (z.B. Tabak, Alkohol oder Diazepam), auf eine Substanzgruppe (z.B. opiatähnliche Substanzen), oder auch auf ein weites Spektrum pharmakologisch unterschiedlicher Substanzen.

Inklusive

  • Chronischer Alkoholismus
  • Dipsomanie
  • Nicht näher bezeichnete Drogensucht

Was F10.2 umfasst

Erläuterungen von CloudMedico, nicht Teil der ICD-10-GM

F10.2 steht für das Abhängigkeitssyndrom durch Alkohol. Nach dem Hinweistext bestehen typischerweise ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Konsum trotz schädlicher Folgen. Chronischer Alkoholismus und Dipsomanie gehören hierher. Der Kode begegnet in Hausarztpraxen, psychiatrischen Praxen und in der Suchtmedizin.

Die vierte Stelle von F10 beschreibt das klinische Bild: F10.0 akuter Rausch, F10.1 schädlicher Gebrauch, F10.3 Entzugssyndrom, F10.4 Entzugssyndrom mit Delir. Wer Alkohol schädlich konsumiert, ohne abhängig zu sein, wird mit F10.1 kodiert, nicht mit F10.2.

Hinweise zur Kodierung

F10.2 ist in der ICD-10-GM 2026 endständig. In der vertragsärztlichen Versorgung kommt ein Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit hinzu.

Liegt zum Behandlungszeitpunkt ein Entzugssyndrom vor, wird es mit F10.3 oder F10.4 kodiert. Körperliche Folgeerkrankungen des Alkoholkonsums haben eigene Kodes in den Organkapiteln.

Verwandte Kodes unter F10

Fragen zu F10.2

Was bedeutet F10.2?

F10.2 ist der ICD-10-GM-Kode für das Abhängigkeitssyndrom durch Alkohol, umgangssprachlich Alkoholabhängigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen F10.1 und F10.2?

F10.1 beschreibt schädlichen Gebrauch von Alkohol, also einen Konsum, der der Gesundheit schadet, ohne dass eine Abhängigkeit besteht. F10.2 setzt ein Abhängigkeitssyndrom voraus, etwa mit starkem Verlangen und verminderter Kontrolle über den Konsum.

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Die vorliegende Ausgabe beruht (1) auf der vollständigen amtlichen Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, und (2) auf der australischen ICD-10-AM, First Edition.

Die englischsprachige Originalausgabe zu (1) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht als International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, Tenth Revision, Geneva, WHO, Vol. 1, 1992; die englischsprachige Originalausgabe zu (2) wurde 1998 vom australischen National Centre for Classification in Health veröffentlicht als Volume 1 of The International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, 10th Revision, Australian Modification (ICD-10-AM), First Edition.

© zu (1): Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1992

© zu (2): Commonwealth of Australia 1998

Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist. Das Commonwealth of Australia hat die Übersetzungsrechte für eine deutschsprachige Ausgabe an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vergeben, das für die Übersetzung allein verantwortlich ist.

Herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Die Erstellung bzw. der Druck erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).